EMAS (EG-Öko-Audit-Verordnung)

Die Abkürzung EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme, die EU-Verordnung für die freiwillige Teilnahme von Organisationen an dem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.

Das Instrument wurde 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt und kann von allen Unternehmen oder Organisationen angewendet werden, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Gültige Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III), welche das Europäische Parlament und der Rat am 25. November 2009 verabschiedet haben.

Der Aufbau des Umweltmanagementsystems und dessen Abläufe entsprechen im Kern der DIN EN ISO 14001 (eine ausführliche Beschreibung dieser Anforderungen siehe unter diesem Stichwort). Zusätzlich verlangt EMAS neben der Erfüllung dieser Anforderungen die Veröffentlichung der Umweltperformance in einer sogenannten Umwelterklärung sowie besondere Anstrengungen hinsichtlich:

  •    der Einhaltung von Rechtsvorschriften,
  •    der ständigen Verbesserung der Umweltleistung,
  •    der externen Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den   interessierten Kreisen,
  •    der Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

EMAS richtet den Fokus somit auf messbare Verbesserungen, interne und externe Kommunikation, Partizipation, Dialog sowie Transparenz.
Die Verordnung gibt die Rahmenbedingungen vor, die Umsetzung erfolgt individuell angepasst an die Gegebenheiten in der Organisation.

Von zentraler Bedeutung ist die Erhebung des Ist-Zustands, die sogenannte erste Umweltprüfung. Dabei werden alle Bereiche der Organisation durch die „Umweltschutz-Brille“ betrachtet, Verbrauchszahlen erhoben, sowie Stärken und Schwächen analysiert. Ein wichtiger Punkt ist die Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Organisationen Rechtssicherheit gibt.

Auf den Ergebnissen aufbauend, werden in einem Umweltprogramm die Ziele und Maßnahmen festgelegt, mit denen Schwachstellen behoben, Einsparungen erzielt und Verbesserungspotenziale genutzt werden sollen. Als formaler Rahmen wird ein angemessenes Managementsystem integriert, das u. a. Verantwortlichkeiten, Abläufe und Prozesse hinsichtlich der Umweltaspekte regelt. Hinzu kommen entsprechende Regelungen für die Überprüfung des Systems sowie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.

Schließlich wird eine Umwelterklärung erstellt, um die Öffentlichkeit über alle relevanten Tätigkeiten, Daten und Fakten sowie die angestrebten Ziele und Maßnahmen zu informieren.

Der letzte Schritt ist die Überprüfung des Managementsystems, der Rechtskonformität und der Umwelterklärung durch einen Umweltgutachter. Mit dessen schriftlicher Bestätigung reicht die Organisation einen Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer auf Eintragung in das EMAS-Register ein. Nach erfolgreichem Eintrag in das EMAS-Register darf die Organisation das EMAS-Logo verwenden, welches jedoch nicht direkt auf Produkten oder deren Verpackungen abgedruckt werden darf.

EMAS ist die höchste europäische Auszeichnung für systematisches Umweltmanagement. An EMAS teilnehmende Organisationen verbessern über die gesetzlichen Anforderungen hinaus freiwillig ihre Umweltleistung. Das schont und schützt die Umwelt. EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog über Umweltfragen, indem sie eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie über alle relevanten Umweltauswirkungen berichten. Ebenso werden die Mitarbeiter an dem kontinuierlichen Prozess der Verbesserungen beteiligt. Das EMAS-Logo bürgt für Glaubwürdigkeit und Seriosität, da das System rechtlich verankert und von staatlich zugelassenen Umweltgutachtern überprüft wird.

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