Umweltstandard Handwerk Sachsen

Der Umweltstandard Handwerk Sachsen ist eine Initiative der sächsischen Handwerkskammern im Rahmen der Umweltallianz Sachsen.

Der Standard wurde im Rahmen der Umweltallianz Sachsen als ein am Handwerk orientiertes, nachvollziehbares System entwickelt. Er ist eine regionale, von der sächsischen Staatsregierung anerkannte Variante für die im Kleinbetrieb wenig praktikablen Systeme EU-Öko-Audit (EMAS) und ISO 14001.

Ziel des Umweltstandards ist es, durch eine handwerksnahe Struktur des Verfahrens und einfache, zielorientierte Vorgehensweise, kosten- und zeitsparend angepasste Managementbausteine in Handwerksunternehmen einzuführen.

Der Umweltstandard wird als ein regional auf Sachsen begrenztes Umweltsiegel für regional tätige Unternehmen vergeben. Das Label dient einer umweltorientierten Imageprofilierung des überprüften Unternehmens.

Die Vergabe und Überwachung erfolgt gemeinsam durch die Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig. Die Teilnahme an dem System steht jedem sächsischen Handwerksbetrieb offen, unabhängig davon, ob es sich um ein dienstleistendes oder produzierendes Unternehmen handelt. Voraussetzung ist die Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Das Label wird unter folgenden Kriterien vergeben:

•    Der Handwerksbetrieb muss Umweltvorschriften und damit eng im Zusammenhang stehende Vorschriften einhalten.

•    Er muss die durch seine Tätigkeit bedingten Auswirkungen auf die Umwelt kennen und beurteilen können.
Die bedeutendsten Umweltauswirkungen sind in geeigneter Form und wenn möglich quantitativ zu erfassen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch, etc.)

•    Der Handwerksbetrieb muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend dokumentieren (z.B. Abfallbuch, Gefahrstoffverzeichnis, Abwasserbuch, Betriebsanweisungen etc.). Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

•    Der Handwerksbetrieb hat eine verantwortliche Person (Ansprechpartner) für Umweltschutz zu benennen. Diese Person muss sich gemäß dem Umweltsiegel-Schulungsprogramm mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden. Nachweise über gleichwertige Weiterbildungen werden anerkannt.

•    Der Handwerksbetrieb muss über eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems verfügen (Aufbau- und Ablauforganisation).

•    Der Handwerksbetrieb hat ein Umweltprogramm vorzulegen, in dem die Maßnahmen zur Erreichung der darin gesteckten Umweltziele mit konkreten Angaben zu Terminen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Das Umweltprogramm soll verdeutlichen, mit welchen Mitteln der Betrieb seine Umweltauswirkungen weiter reduzieren kann.

•    Der Handwerksbetrieb muss (unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien) auf eine umweltgerechte Beschaffung seiner Einsatzstoffe achten.

•    Der Handwerksbetrieb muss in der Lage sein, seine Kunden über die Umweltrelevanz seiner Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
Um das Siegel zu erhalten, muss ein Antrag auf Vergabe des Umweltsiegels an die zuständige Handwerkskammer gerichtet und gemeinsam mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

•    Beratungsberichte sowie im Rahmen der Beratungen erarbeitete Dokumentationen (z.B. durch externe Berater) zum betrieblichen Umweltmanagement entsprechend Kriterienkatalog oder selbständig erarbeitete Dokumentationen gleicher Wertigkeit.

•    vorhandene Teilnahmebestätigungen / Zertifikate von absolvierten Schulungsmaßnahmen.

•    Eventuell ergänzende Informationsmaterialien.
Die einzelnen Schritte zur Zertifizierung sind:

•    Die Handwerkskammer führt eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit durch.

•    In einer anschließenden Betriebsbegehung werden die Dokumentationen und die praktische Umsetzung des betrieblichen Umweltmanagementsystems überprüft. Die Überprüfung erfolgt nach einer einheitlich anzuwendenden Checkliste, die nach Bedarf ergänzt bzw. erweitert werden kann.

•    Die Überprüfung wird von qualifizierten Fachkräften der Handwerkskammern (Umweltbetriebsprüfer nach EU-Öko-Audit-Verordnung) durchgeführt und endet mit einer wertenden Stellungnahme.

•    Nach positiver Entscheidung vergibt die zuständige Handwerkskammer das Umweltsiegel.

Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass der Antragsteller noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung zu beantragen.

Werden nach Vergabe des Umweltsiegels Umweltdelikte des Unternehmens bekannt, ist das Umweltsiegel durch die Antragsstelle abzuerkennen. Das Umweltsiegel hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden.

Der Umweltstandard des Handwerks Sachsen dient der Implementierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems in Klein-und mittelständischen Unternehmen. Die Zertifizierung bezieht sich insbesondere auf die Festlegung der Ziele des Managementsystems und deren Maßnahmen in Betrieb und Verkaufsstätte, die entsprechende Qualifizierung der Beschäftigten, die interne Berichterstattung sowie die Festlegung der organisatorischen Zuständigkeit für das Managementsystem im Betrieb.

Kontakt

Kontakt

Geschäftsstelle Umweltallianz Sachsen
im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Frau Karina Garten

+49 (0)351 564 22 70

umweltallianz(at)smul.sachsen(dot)de www.smul.sachsen.de