BSCI - Business Social Compliance Initiative

BSCI ist eine 2003 gegründete gemeinnützige Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie wurde 2003 auf Initiative der Foreign Trade Association (FTA) gegründet. Sie baut auf einer Plattform von Einzelhandelsunternehmen und Verbänden zur Erarbeitung von europäischen Verhaltenskodizes und Überwachungssystemen auf, welche schließlich zur Grundlage für ein gemeinsames europäisches Überwachungssystem für Sozialstandards wurde.

Die Mitgliedschaft in der BSCI steht allen Unternehmen und Verbänden offen.

Die BSCI war anfänglich als Sektorenlösung für den Einzelhandel geplant, steht jedoch auch Importeuren und Herstellern von Konsumgütern offen.

Die BSCI ist damit eine Wirtschaftsinitiative für Unternehmen, die sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette engagieren.

Die Aufgabe von BSCI ist es, Instrumente und Verfahren für ein europäisches Programm zu Sozialstandards (European Business Social Compliance Programme) für den Import- und Einzelhandel zu entwickeln und fort zu schreiben. In diesem Sinne sind die Ziele der BSCI:

•    Verbesserung der Sozialstandards in Lieferländern als Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen in der globalisierten Wirtschaft,

•    Funktion als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Arbeitnehmervertretern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Gruppen der Zivilgesellschaft. Dies umfasst ein gemeinsames Überwachungssystem, welches Verbraucher durch seine Transparenz überzeugen soll, dass Import- und Einzelhandel ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden;

•    Schaffung eines praktikablen, international anwendbaren Überwachungssystems, welches auf die Unterstützung der Lieferunternehmen bei der Einhaltung der Sozialstandards ausgerichtet ist. Mitgliedsunternehmen und Verbände sollten ihre Lieferanten als Partner in diesem Prozess betrachten. Einbezogen sind sämtliche Konsumgüter; der Schwerpunkt liegt zu Beginn aber auf den Bereichen Textilien, Bekleidung, Schuhe und Spielwaren. Dabei hat die BSCI jedoch nicht zum Ziel, etablierte externe Verifizierungssysteme von Anspruchsgruppen zu ersetzen;

•    Erzielung von wirtschaftlichen Vorteilen für Lieferanten und Einzelhandelsunternehmen durch die Vermeidung von Mehrfachauditierungen und damit Zeit- und Kosteneinsparung. Es wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung von Sozialstandards zu einer Produktivitätssteigerung und einer Verbesserung der Produktqualität in den Lieferunternehmen führen;

•    BSCI soll ein Forum für Wissens- und Meinungsaustausch seiner Mitglieder sein mit dem Ziel, umfassende Sachkenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder der Initiative in sich zu vereinen.

•    BSCI strebt die Zusammenarbeit mit anderen vergleichbaren Systemen an.

Die Ziele stehen vor dem Hintergrund des BSCI-Verhaltenskodex. Er basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen, dem UN Global Compact und den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen.

Sein Ziel besteht in der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards mit folgenden Anforderungen:

•    Einhaltung aller gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, wobei diejenigen Regelungen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen;

•    Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. In Situationen oder Ländern, in denen das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, müssen für die Beschäftigten alternative Möglichkeiten der unabhängigen und freien Organisation und Verhandlungsführung geschaffen werden (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154);

•    Verbot jeglicher Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen Eigenschaften ist untersagt (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 100, 111, 143 und 158 und 159);

•    Löhne für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen  Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese  übersteigen. Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden. In Fällen, in denen die gesetzlichen Mindestlöhne oder industriellen Mindeststandards die Kosten für den Lebensunterhalt nicht decken und kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen belassen, werden Unternehmen ermutigt, ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 26 und 131);

•    Arbeitszeiten haben die gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden einzuhalten. Es gelten die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden entsprechend der nationalen Gesetzgebung, jedoch dürfen 48 Stunden nicht regelmäßig überschritten werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden und sind separat zu vergüten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 1 und 14);

•    Berufliche Gesundheit und Sicherheit Es sind klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung beruflicher Gesundheit und Sicherheit aufzustellen und zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser; gegebenenfalls sind hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitzustellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden (in Übereinstimmung mit der ILO-Konventionen 155 und den ILO-Empfehlungen 164 und 190);

•    Verbot von Kinderarbeit gemäß den Bestimmungen der Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen  und/oder  der  nationalen  Gesetzgebung. Von diesen verschiedenen Standards ist derjenige anzuwenden, der die strengsten Anforderungen stellt (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182 und Empfehlung 146);

•    Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen, zum Beispiel erwirkt durch die Hinterlegung einer Kaution oder die Zurückhaltung von Ausweispapieren von Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, sind verboten. Die Anwendung von körperlichen Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 29 und 105);

•    Schutz der Umwelt: Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

•    Managementsystem, mit dem sichergestellt wird, dass die Anforderungen des BSCI-Verhaltenskodexes erfüllt werden können. Ferner führt es eine in sämtlichen Geschäftsbereichen zu befolgende Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik ein. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodexes.

•    2014 sind zwei weitere Prinzipien hinzugekommen, das Ethische Verhalten, das die Teilnehmer verpflichtet, Informationen zu sammeln und zu veröffentlichen, die die Aktivitäten, Fortschritte und Strukturen bei der Umsetzung des Standards zeigen und damit auch Korruption erschweren sollen (zuvor zwar bei den Audits geprüft, aber nicht als Prinzip festgehalten) sowie,

•    dass keine prekären Beschäftigungsverhältnisse bestehen, das heißt Arbeiter schriftliche Arbeitsverträge haben, die im Einklang mit den nationalen Gesetzen stehen und Informationen über ihre Rechte bekommen.

Von Social Accountability International (SAI) akkreditierte und von der BSCI ausgewählte Auditierungsunternehmen werden beauftragt, BSCI-Auditierungen der Sozialstandards durchzuführen. Bei Vorlage eines gültigen SA8000-Zertifikats (derzeit das einzige von der BSCI anerkannte Zertifikat) müssen keine weiteren Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Die BSCI vereint reguläre und assoziierte Mitglieder. Zu den regulären Mitgliedern gehören Einzelhandels-, Handels- und Herstellerunternehmen. Sie beteiligen sich aktiv an der Lieferantenauditierung und der Integration von Lieferanten in das BSCI-Qualifikations- und Auditierungsprogramm. Assoziiertes Mitglied kann jedes Unternehmen, jeder Verband und jede Institution mit einem Interesse am BSCI-Prozess werden, jedoch ohne aktive Beteiligung daran. Assoziierte Mitglieder sind nicht Teil der aktiven Einzelhandelslieferkette.

Der Mitgliedsstatus endet unter anderem bei Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der in den BSCI-Regeln festgelegten Verpflichtungen  eines Mitglieds oder bei jeglichem anderen Verstoß gegen die materiellen und moralischen Interessen der BSCI.

Wenn ein Lieferunternehmen die Bestimmungen des BSCI-Verhaltenskodexes nicht einhält und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Lösung vereinbart und umgesetzt werden kann, hat das BSCI-Mitglied das Recht, die laufende Produktion einstellen zu lassen, entsprechende Verträge zu kündigen, zukünftige Bestellungen zu stornieren und/oder die Geschäftsbeziehungen zu dem gegen den Verhaltenskodex verstoßenden Lieferunternehmen abzubrechen.

Wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass der BSCI-Verhaltenskodex nicht vollständig eingehalten wird, hat das Lieferunternehmen unverzüglich die vorgeschriebenen Korrekturmaßnahmen zu treffen.

Der für die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen vorgesehene Zeitraum wird mit den Auditoren vereinbart, darf jedoch 12 Monate nicht überschreiten.

BSCI richtet sich schwerpunktmäßig auf die Aktivitäten sozialer Verantwortung in der Lieferkette von Unternehmen. Hier sind insbesondere gesellschaftlich verantwortliche Einkaufsrichtlinien in Bezug auf den Einsatz von Standards und Instrumenten zu Arbeits- und Gesundheitsschutz bei den Lieferanten angesprochen.

Durch die Verpflichtung der Mitglieder auf den BSCI-Verhaltenskodex sind Aktivitäten zur sozialen Verantwortung im Rahmen der Geschäftstätigkeit in Bezug auf Faires Unternehmenshandeln in der Unternehmensführung sowie allen angeschlossen Verkaufsstätten sowie Transparenz in der Berichterstattung und Information eingeschlossen.

Kontakt

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Business Social Compliance Initiative
c/o Foreign Trade Association

Avenue de Cortenbergh 172
1000 Brüssel
Belgien

+32 (0)27 62 05 51

info(at)fta-intl(dot)org www.bsci-intl.org