A.I.S.E.-Initiative Nachhaltiges Waschen und Reinigen

Die Initiative 'Nachhaltiges Waschen und Reinigen' (Sustainable Cleaning) der Internationalen Vereinigung der Wasch-und Reinigungsmittelindustrie (International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products, A.I.S.E.) ist eine freiwillige, europaweite Nachhaltigkeitsinitiative der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie.

Ihr Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Leistungen der Unternehmen dieser Branche. Ziele und Kriterien der Initiative sind in der sogenannten Charter Nachhaltiges Waschen und Reinigen festgelegt. Darin verpflichten sich die an der Initiative teilnehmenden Unternehmen, ihren Produktionsprozess überprüfbar am Ziel der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Dies umfasst den gesamten Lebenszyklus der Produkte vom Rohstoffeinkauf über die eigentliche Herstellung bis hin zur Verwendung und Entsorgung der Produkte durch den Verbraucher.

Die Überprüfung erfolgt anhand einer Reihe von Leistungsindikatoren. Die Fortschritte der Unternehmen im Rahmen der Initiative werden jährlich in einem durch externe Auditoren überprüften Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Das Label der Initiative Nachhaltiges Waschen und Reinigen auf den Produkten verdeutlicht, ob das herstellende Unternehmen dieser Initiative beigetreten ist.

Die Initiative Nachhaltiges Waschen und Reinigen strebt die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse innerhalb der Unternehmen sowie der umfassenden Verbraucherinformation an. In Deutschland wird sie vom Forum Waschen unterstützt. Diesem Forum gehören unter anderem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland  (BUND), die Deutsche Bischofskonferenz, der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB), der Deutsche Hausfrauen-Bund  e. V. (DHB), der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv), das Deutsche Grüne Kreuz e. V. (DGK), die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die Verbraucher Initiative e. V., die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), das Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft e. V. (imug), das Öko-Institut e. V., der Rat für Nachhaltige Entwicklung beim Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, das Umweltbundesamt (UBA) und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) an.

Leistungsindikatoren für die Überprüfung sind:
a) obligatorisch bei der Zulassungsprüfung:

•    eingesetzte Rohstoffe inklusive deren Sicherheitsbewertung (Chemikaliensicherhreitsbewertung),

•    Ressourcenverbrauch (Energie-, Wasserverbrauch, C02-Emissionen, Abfallmanagement),

•    Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Anzahl der Unfälle pro 100.000 Arbeitsstunden, Berechnung der Unfallhäufigkeitsrate),

•    betriebliches Umweltmanagement,

•    Rücknahmeverfahren von bereits auf dem Markt existierenden Endprodukten,

•    Kunden-und Verbrauchersicherheit (Produktsicherheitsbewertung).
b) Überprüfung innerhalb der ersten drei Jahre nach Beitritt zur Charter:

•    Anzahl der Zuliefererbetriebe für Rohstoffe und Verpackungsmaterial,

•    Verpackungsmaterialdesign und -verbrauch,

•    Produktvertriebssicherheit (vor Markteintritt),

•    Konsumenten-und Anwenderinformation,

•    Umweltleistung und Evaluation.

Unternehmen, die sich an der A.I.S.E.-Charter Nachhaltiges Waschen und Reinigen beteiligen möchten, müssen zunächst eine Zulassungsprüfung bestehen. Diese Prüfung vor Ort wird durch eine zugelassene unabhängige Überprüfungsstelle durchgeführt. Ihr Zweck ist die Feststellung, ob das antragstellende Unternehmen die Nachhaltigkeitsprozesse der Charter oder gleichwertige Managementprozesse, die dem von der Charter geforderten Standard entsprechen, umgesetzt hat.

Die Charter umfasst insgesamt zwölf Leistungsindikatoren (Charter Sustainability Procedures, CSP), von denen sechs von wesentlicher Bedeutung sind und zum Zeitpunkt der Zulassungsprüfung umgesetzt sein müssen, sowie sechs weitere Leistungsindikatoren, die innerhalb von drei Jahren nach dem Beitritt des Unternehmens zur Charter implementiert werden müssen.

Die sechs wesentlichen Indikatoren müssen bei der Zulassungsprüfung vom zugelassenen Überprüfer geprüft werden. Drei Jahre nachdem das Unternehmen offiziell Teilnehmer der Charter geworden ist, wird eine zweite Überprüfung vor Ort durchgeführt, bei der alle CSPs, auch die sechs noch nicht erfassten, überprüft werden. Zum Zeitpunkt der Zulassungsprüfung müssen die CSPs auf mindestens 75% der Produktion des Unternehmens angewendet sein.

Sobald das Unternehmen der Charter beigetreten ist, hat es jedes Jahr über die individuelle Nachhaltigkeitsleistung Bericht zu erstatten, und zwar auf der Grundlage von elf wesentlichen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs). Auch hier hat der zugelassene Überprüfer von Zeit zu Zeit (mindestens alle drei Jahre) zu prüfen, ob das Unternehmen im Rahmen des Berichterstattungssystems in einem eigens dafür zur Verfügung stehenden Extranet der Charter angemessen Bericht erstattet.

Von der A.I.S.E. zugelassene Prüfer  müssen offiziell bei einer staatlich anerkannten, nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert sein und das Verpflichtungsschreiben (Letter of Commitment) unterschreiben, das anschließend an die Geschäftsstelle der A.I.S.E. zu übermitteln ist. Dann wird der Überprüfer als zugelassener Überprüfer (Accepted Verifier) auf der Webseite der Charter sowie im Extranet der Charter aufgeführt.

Bevor die Unternehmen sich für die Teilnahme an der Charter bewerben können, müssen sie den Schulungsbereich der Charter-Webseite besuchen und sich für eine Schulung eintragen. Die Schulung erfolgt über das webbasierte System der Charter. Sie unterstützt Unternehmen darin, im Voraus festzustellen, ob sie ausreichend für die Charter und die Zulassungsprüfung vorbereitet sind. 

Sobald das Unternehmen glaubt, für die Überprüfung vor Ort bereit zu sein, kann es die Zulassung beantragen. Um das Zulassungsverfahren auszulösen, muss das Unternehmen einen Überprüfer kontaktieren und einen Termin für eine Besichtigung vor Ort vereinbaren. Dafür kann das Unternehmen jeden Überprüfer auswählen, der  im Pool der zugelassenen Überprüfer gelistet ist.

Die Überprüfung erfolgt angemeldet in der Zentrale des Unternehmens. Wenn ein Unternehmen in mehr als einem Land tätig ist oder mehr als eine Zentrale hat, wird die Überprüfung dennoch nur an einem Standort durchgeführt.

Die Zulassungsprüfung ist so gestaltet, dass die Besichtigung vor Ort an einem Tag vorgenommen werden kann, insbesondere wenn das Unternehmen gut vorbereitet ist und dem Überprüfer sofort die richtigen Nachweise vorlegen kann.  

Der Überprüfer sollte dem Unternehmen seinen Bericht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Durchführung der Besichtigung übermitteln. Falls das Ergebnis positiv ist, erlaubt das Unternehmen dem Überprüfer die Übermittlung aller Schlussfolgerungen an die A.I.S.E. ohne detaillierte Ergebnisse, aber mit der Benachrichtigung, dass das besichtigte Unternehmen die Zulassungsprüfung bestanden hat.

Falls der Ausgang der Zulassungsprüfung negativ ist, kann das Unternehmen die Schulungsübungen fortsetzen und eine zweite Zulassungsprüfung beantragen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das besichtigte Unternehmen, übermittelt der Überprüfer das Endergebnis an die A.I.S.E. Dieser Bericht umfasst die Schlussfolgerung, ob das besichtigte Unternehmen die Zulassungsprüfung bestanden hat. Es wird weder auf Einzelheiten des Gesamtergebnisses Bezug genommen, noch auf die Bewertung einzelner Fragen. Das Unternehmen muss erneut bestätigen, dass es der Charter beitreten möchte, unterzeichnet das Verpflichtungsschreiben im Rahmen der Charter und legt es der A.I.S.E. vor.

Anschließend übersendet die A.I.S.E. eine Lizenzvereinbarung über die Nutzung des Logos der Charter. Die Lizenzunterlagen müssen unterzeichnet und der A.I.S.E. per Post zurückgesandt werden.

Das Unternehmen darf anschließend das Logo auf Werbematerial (Webseite, Broschüren usw.) sowie auf den Verpackungen verwenden.

Seit 2010 bietet A.I.S.E. eine speziell auf einzelne Produkte abgestimmte Prüfung anhand der nach Produktkategorien erstellten sogenannten Advanced Sustainability Profiles (ASPs) an. Dabei wird das Produkt selbst anhand dieser  erweiterten Nachhaltigkeitsprofile geprüft (unter anderem die Inhaltsstoffe, Verpackung, Energieverbrauch, Verbraucherinformation), während bei den CSPs der Produktionsprozess im Mittelpunkt steht. Hersteller, die sich diesem Prozess unterwerfen, dürfen die entsprechenden Produkte mit einem speziellen Label kennzeichnen.

Die Zulassungsprüfung entsprechend der Charter Nachhaltiges Waschen und Reinigen ist nicht Teil der Zertifizierung für ein bestimmtes Managementsystem. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf der Managementkontrolle, die bereits in diesem operativen Rahmen erreicht worden ist.

Dabei ist es möglich, dass einige der Kontrollaktivitäten bereits von einem spezifischen Managementprogramm, wie beispielsweise ISO 14001 oder EMAS abgedeckt werden. Es steht jedem Unternehmen frei, ein spezifisches zertifiziertes Managementsystem einzusetzen.

Daher ist die Zulassungsprüfung weder eine Einhaltungsprüfung (Compliance Audit) oder ein internes oder externes Audit noch eine Risikobewertung, sondern ein Messen, wie Managementkontrolle über eine Reihe von vorgegebenen, hier an Umwelt- und Arbeitssicherheitskriterien ausgerichteten, Kontrollaktivitäten gesichert wird.

Bei der Produktprüfung wird allerdings die Einhaltung bestimmter Kriterien direkt geprüft.



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