RAL Gütezeichen Urlaub auf dem Bauernhof
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer im dörflichen Umfeld
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Anzahl der belabelten Produkte: | Über 400 DLG-geprüfte Unterkünfte gesamt |
RAL-Zeichen: | GZ 163 / 1 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Qualität von Urlauben auf Bauernhöfen beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Die Gütegemeinschaft ist in diesem Fall die DLG e. V. Sie ist ein gemeinnütziger Verein und versteht sich als Fachorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Sie bestimmt unter anderem die Prüfer, beauftragt die Prüfungen und entscheidet über die Vergabe des Labels. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des DLG e. V. zu überprüfen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V.
Verliehen wird das Gütezeichen Urlaub auf dem Bauernhof von der Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG).
Sie ist als Verein Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.
Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.
Labelziele
Ziel des seit 1972 vergebenen Gütezeichens ist, die Qualität von Urlauben auf Bauernhöfen zu sichern und diese für Verbraucher kenntlich zu machen.
Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Angebote nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten.
Zu diesen gehört unter anderem, dass die Gütezeichenbenutzer einen landwirtschaftlichen Betrieb im Voll- oder Nebenerwerb mit aktiver Landwirtschaft führen. Die Beherbergung muss auf dem Bauernhof stattfinden. Je nach Angebot sollen die Gäste freien Zugang zu den Tieren bekommen, den Landwirten bei der Arbeit auf dem Hof zusehen oder selbst mitarbeiten können.
Auch auf die individuelle Betreuung der Gäste, viele Freizeitaktivitäten, sowie auf Erholungsmöglichkeiten muss Wert gelegt werden.
Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.
Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von einer Prüfungskommission durchgeführt, die von der DLG e. V. bestimmt wird. Die DLG-Prüfer sind unabhängige und neutrale Sachverständige. Der Prüftermin wird durch die zuständige Kommission in Absprache mit dem Antragssteller festgelegt.
Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem oder mehreren Sachverständigen oder Prüfern übernommen, der vom DLG e. V. bestimmt wird. Stellt der Prüfer Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.
Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der DLG e. V. dem Anbieter offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum der Prüfkommission halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der DLG e. V. über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des DLG e. V. zu überprüfen, und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle an RAL übermittelt.
Kontakt
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG)
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69 24788468
Fax +49(0)69 24788484