Der Blaue Engel
Umweltschonender Schiffsbetrieb
Schützt das Wasser
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Betrieb auf Schiffen, ausgenommen Fischereischiffe, Sportschiffe und Marineschiffe
|
Anzahl der belabelten Produkte: | 1 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 110 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen, aber auch zu sozialen Verbesserungen beim Schiffsbetrieb beiträgt und somit als Nachhaltigkeitslabel bezeichnet werden kann.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer unter anderem technische Nachweise und das Managementsystem vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2002 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Schiffe erkennen können, die besonders wenige Emissionen verursachen und bei denen die Einträge von Schadstoffen in die Meeresumwelt reduziert sind. Zusätzlich gelten Sozialstandards für die Beschäftigung der Seeleute.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehören Ansprüche an das Reedereimanagement, an die Schiffsausstattung sowie hauptsächlich an den Bordbetrieb und die Schiffstechnik. Labelnehmer müssen ein Umweltmanagementsystem mit Leitprinzipien, Umweltzielen, Planung, Umsetzung, Überwachung und Korrektur, sowie Managementrückkopplung eingeführt haben. 80 Prozent der Schiffsoffiziere müssen bereits länger als zwei Jahre bei der Reederei beschäftigt sein. Es muss Treibstoff genutzt werden, bei dem der Schwefelgehalt reduziert ist, Schmier- und Hydrauliköle müssen biologisch abbaubar sein. Darüber hinaus gelten überdurchschnittlich strenge Auflagen an den Umgang mit Müll, Abwasser und sogenanntem Bilgenwasser (Kondenswasser, beispielsweise von der Klimaanlage oder auch vom Motorraum). Für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedsstaates der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gelten die Bestimmungen der Maritime Labour Convention verbindlich. Dieses Seearbeitsübereinkommen umfasst grundlegende Beschäftigungs- und Sozialrechte der Seeleute. Die Vergabekriterien sind in verbindliche und optionale Anforderungen unterteilt. Die aus umwelttechnischer Sicht wichtigsten Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Schiffen, sondern der Labelnehmer reicht unter anderem entsprechende technische Nachweise und das Managementsystem ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430