Blaue Flagge
Badestellen und Strände
Vergeben in: |
Weltweit
|
Vergeben von: | Foundation for Environmental Education |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Sportboothäfen
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Rund 100 in Deutschland |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei Badestellen und Stränden beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, weitgehend unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Die Blaue Flagge wird von der FEE - Foundation for Environmental Education getragen und in Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung e. V. (DGU) vergeben.
Labelziele
Das seit 1987 vergebene Umweltsymbol „Blaue Flagge“ will Badegästen die Möglichkeit geben, Badestrände zu finden, die einen sehr hohen Standard der Sauberkeit des Badewassers und der umliegenden Natur aufweisen.
Labelvergabe
Die „Blaue Flagge“ wird seit 1987 in Europa und seit 2000 weltweit in 49 Staaten verliehen. An der Kampagne „Blaue Flagge“ können sich alle privaten und kommunalen Badestellen und Strände in Deutschland beteiligen.
Zu den Kriterien des Labels für Badestellen und Strände gehört unter anderem, dass die Betreiber Informationen über die Umwelt der Küstenzone, die Badewasserqualität sowie Verhaltensregeln und das Programm „Blaue Flagge“ verfügbar machen und Umweltaktivitäten anbieten. Es gelten Kriterien und Standards zur Badewasserqualität und zur Behandlung von Abwässern. So muss beispielsweise im Abstand von höchstens 30 Tagen eine Wasserprobe analysiert werden und nach spätestens weiteren 30 Tagen darüber informiert werden. Der Betreiber muss eine Kommission für das Strandmanagement einrichten, sich an rechtliche Bestimmungen halten, Standards zur Abfallentsorgung erfüllen, die Präsenz von Rettungsschwimmern, Erste-Hilfe Material und den sicheren Zugang zum Strand gewährleisten sowie Notfallpläne haben. Wenn für bestimmte Kriterien, wie beispielsweise die Wasserqualität, höhere nationale Standards existieren, dann gelten diese.
Ob die Kriterien des Labels eingehalten werden, wird kontrolliert, indem eine Vor-Ort-Prüfung sowie eine Dokumentenprüfung von der DGU selbst durchgeführt wird. Der von den Bewerbern ausgefüllte Kriterienkatalog und die Ortsbesichtigung durch die DGU dienen als Grundlage der Beurteilung durch eine nationale Jury. Der Jury gehören Vertreter aus dem Deutschen Motoryachtverband, dem Deutschen Seglerverband, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Wasserschutzpolizei an. Die Empfehlung der nationalen Jury wird an eine internationale Jury weiterleitet. Diese trifft die endgültige Entscheidung über eine Auszeichnung mit der „Blauen Flagge“. Das Label hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, weshalb keine Zwischenprüfungen stattfinden.
Im Februar und März jeden Jahres wird auf nationalen und internationalen Jurysitzungen entschieden, welche Badestellen und Strände die Auszeichnung tragen dürfen. Im Mai und Juni finden die Auszeichnungsveranstaltungen statt.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann das Label entzogen werden.
Kontakt
Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e. V.
Lindenstraße 6
19406 Neu-Pastin
Tel. +49(0)3847 2964
Fax +49(0)3847 4356499