EU-Energielabel

Staubsauger

Vergeben in: EU
Vergeben von: Europäische Union
Kategorie: Haus- und Elektrogeräte
Produkte:
Staubsauger
Anzahl der belabelten Produkte: Alle in der EU gehandelten Staubsauger
Label-Info: EU-Energielabel Staubsauger
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das gesetzlich für Staubsauger vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das EU-Energielabel trägt damit wesentlich zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter Geräte bei.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst, nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer durch zusätzliche Stichprobenkontrollen im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Empfehlenswert ist beim Kauf der Blick auf die Angaben des Energieverbrauchs in kWh, da hier selbst bei Geräten vergleichbarer Bauart in den einzelnen Energieeffizienzklassen beträchtliche Unterschiede bestehen können. Die maximale Leistungsaufnahme darf 1.600 Watt nicht überschreiten. Von September 2017 an wird der Grenzwert auf 900 Watt reduziert.

Mehr Informationen

Labelgeber

Herausgeber und Inhaber des EU-Energielabels ist die Europäische Union.

Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.

Labelziele

Ziel des seit 2014 auf Staubsaugern angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere Geräte zu entwickeln.

Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente Geräte entscheiden können.

Labelvergabe

Das EU-Energieetikett ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für sogenannte energieverbrauchsrelevante Geräte.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht übersetzt. Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt.

Das EU-Energieetikett für Staubsauger enthält Informationen über den Energieverbrauch der Geräte und umweltrelevante Daten sowie Angaben zur Gebrauchstauglichkeit. Der Energieverbrauch der Staubsauger wird in sieben Stufen mit Hilfe einer Skala von A bis G angezeigt. Klasse A (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse G (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Der jährliche Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Auf dem Label finden sich zusätzlich Angaben zur Staubemission und zur Reinigungsleistung auf Hartböden, beziehungsweise Teppichböden. Diese wird in Klassen von A (beste) bis G (schlechteste) dargestellt. Die Geräte müssen zudem bestimmte Mindestvoraussetzungen bezüglich der Energieeffizienz (unter 1.600 Watt Leistungsaufnahme, ab September 2017 nur 900 Watt) erfüllen.

Die Informationen auf dem Etikett werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden europaweit nach genormten Verfahren festgelegt und orientieren sich an besonders energieeffizienten Geräten.

Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.

Kontakt

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30 726165600
Fax +49(0)30 726165699

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