Der Blaue Engel
Staubsauger für den Hausgebrauch
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Haus- und Elektrogeräte |
Produkte: |
Staubsauger
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Anzahl der belabelten Produkte: | Keine |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 188 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, beim Gebrauch und bei der Entsorgung von Staubsaugern beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Anschließend fließen die Ergebnisse sogenannter Ergebnisanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifzierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten und indem sie Prüfzertifikate vorlegen und Laboruntersuchungen nachweisen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2013 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Staubsauger zu kennzeichnen, die einen geringen Energieverbrauch haben, besonders leise sind, viel Schmutz aufnehmen können und wenig Staub wieder abgeben.
Außerdem müssen belabelte Staubsauger langlebig sein, aus möglichst umweltverträglichen Materialien bestehen und so konstruiert sein, dass sie recycelt werden können. Dadurch sollen das Klima geschont, Energie gespart und die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass der Motor mindestens 600 Stunden halten muss, dass das Gerät Stöße aushält und nicht mehr als 1200 Watt Leistung aufnimmt. Außerdem muss es eine hohe Saugleistung aufweisen. Bei der Herstellung der Kunststoffteile dürfen bestimmte kritische Materialien nicht verwendet werden.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Staubsaugern, sondern der Labelnehmer erklärt, dass er die Verpflichtungen einhält und reicht Prüfzertifikate ein. Diese werden von der RAL gGmbH gegengeprüft. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430