Der Blaue Engel
Haartrockner
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Haus- und Elektrogeräte |
Produkte: |
Haartrockner
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Anzahl der belabelten Produkte: | 2 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 175 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen und einem geringeren Energieverbrauch bei Haartrocknern beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten und indem sie für bestimmte Kriterien Prüfzertifikate vorlegen und unabhängige Laboruntersuchungen nachweisen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2012 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Haartrockner zu fördern, die wenig Strom verbrauchen, besonders leise sind und aus Material bestehen, das die Umwelt möglichst wenig belastet. Dadurch sollen das Klima geschont, Ressourcen gespart und die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass bei der Herstellung der Haartrockner bestimmte giftige Kunststoffe nicht verwendet werden dürfen, dass die Geräte wenig Energie verbrauchen und dass sie bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen. Der Hersteller muss außerdem zwei Jahre Garantie auf das Gerät geben.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Geräten. Die Labelnehmer erklären vielmehr, dass sie bestimmte Verpflichtungen einhalten und reichen Prüfzertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen ein. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430