Der Blaue Engel
Gasherde und gasbeheizte Kochstellen für den Hausgebrauch
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Haus- und Elektrogeräte |
Produkte: |
Gasherde
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Anzahl der belabelten Produkte: | keine Angabe |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 139 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und dem Gebrauch von Gaskochgeräten beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifzierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zu kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen beim größten Teil der Kriterien durch Eigenangaben der Hersteller, teilweise muss er aber Prüfzertifikate vorlegen und unabhängige Laboruntersuchungen nachweisen. Diese machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2009 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Gaskochstellen zu fördern, die wenig Energie verbrauchen und langlebig sind. Das Material, aus dem sie bestehen, soll die Umwelt möglichst wenig belasten. So sollen das Klima geschont, Ressourcen gespart und die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die belabelten Geräte einen Wirkungsgrad von 55 Prozent bei der Gasverbrennung einhalten müssen und dass bestimmte kritische Stoffe bei der Herstellung der Kunststoffteile nicht verwendet werden. Zudem muss das Gerät so konstruiert sein, dass es einfach zu reparieren ist.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Gaskochgeräten, sondern der Labelnehmer erklärt beim überwiegenden Teil der Kriterien, dass er die Verpflichtungen einhält. Teilweise werden Prüfzertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen gefordert. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430