AGR-Gütesiegel

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: Aktion Gesunder Rücken e. V.
Kategorie: Senioren, Kategorienübergreifend
Produkte:
Alltagsprodukte für Senioren, Rollatoren, Betten, Stühle, Tische, Bürostühle, PC-Eingabegeräte, Steh-Sitzarbeitsplätze, Stehpulte, Handwerkersauger, Bettsysteme, Polstermöbel, Stühle, Sessel, Gartengeräte, Schuhe, Werkzeuge und Griffe, Schulranzen, Sportgeräte
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 300
Label-Info: AGR-Gütesiegel
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Produktion von rückengerechten Alltagsgegenständen beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist der Aktion Gesunder Rücken e. V. (AGR). Dabei handelt es sich um einen Verein, der die Forschung über die Vermeidung von Rückenschmerzen fördern und Wege zur Vermeidung und Linderung von Rückenschmerzen aufzeigen will.

Labelziele

Das seit 1995 vergebene Label hat zum Ziel, rückengerecht konstruierte und gestaltete Gebrauchsgegenstände kenntlich zu machen. Es soll Verbraucher bei der Auswahl von ergonomischen Alltagshilfen unterstützen.

Labelvergabe

Hersteller, die ihre Produkte mit dem Label versehen wollen, wenden sich an die Aktion Gesunder Rücken (AGR). In Einzelfällen werden von der AGR selbst Produktbereiche ausgewählt. Die AGR prüft vorab mit dem Hersteller, ob das Produkt für eine Prüfung in Frage kommt. Ist das der Fall, beauftragt sie die beiden Verbände Forum Gesunder Rücken – besser leben e.V. und den Bundesverband deutscher Rückenschulen e. V. mit der Bildung eines Gütesiegelgremiums. Diesem Gremium gehört ein fester, medizinisch multidisziplinärer Stamm von Rückenexperten an, dem je nach zu prüfendem Produkt weitere Experten zugeordnet werden.

Es werden verschiedene Anforderungskriterien für die Produktgruppe formuliert, die entweder erfüllt werden müssen oder zusätzlich erfüllt werden können.  Dabei werden immer Kriterien formuliert, die für die Rückengesundheit von Bedeutung sind. Dazu kommen zumeist ökologisch-gesundheitliche Kriterien, die beispielsweise Schadstoffe betreffen können. Technische Kriterien, wie beispielsweise das GS-Zeichen oder technische Normen sind ebenfalls immer Bestandteil der Kriterien.

Über Prüfberichte und Studien muss der Hersteller nachweisen, dass er die Vergabekriterien erfüllt. Ist das der Fall, vergibt die AGR das Label auf fünf Jahre. Ändert ein Hersteller sein Produkt, so muss er das der AGR mitteilen. Die AGR prüft stichprobenartig am Markt, ob die Produkte zwischenzeitlich verändert wurden.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien drohen Konventionalstrafen und der Entzug des Labels.

Kontakt

Aktion Gesunder Rücken e. V.
Stader Straße 6
27432 Bremervörde
Tel. +49(0)4761 926358 0
Fax +49(0)4761 926358 810

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