EURECERT Gütesiegel für Barrierefreiheit
EU-GS 904
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V. |
Kategorie: | Kategorienübergreifend, Senioren |
Produkte: |
Unter anderem Hotels, Sportstätten, Betten, Türen, Armaturen
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 60 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit von Objekten, Dienstleistungen und Produkten beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Der Träger des Gütesiegels hat einen neutralen externen Kontrollausschuss berufen, der unter anderem die ordnungsgemäße Arbeit kontrolliert, die Prüfbestimmungen verabschiedet und über Sanktionen und Streitfragen bezüglich des Labels entscheidet. Dem Kontrollausschuss können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist das Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V.
Verliehen wird das Gütesiegel ebenfalls vom Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V.
Der Verein ist gemeinnützig, neutral und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängig. Die Neutralität wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kontrollausschusses gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von Spitzenverbänden, der Politik sowie der Wirtschaft. Ergänzt wird das System durch einen unabhängigen Verbraucherbeirat, der die Interessen der Verbraucher wahrt.
Labelziele
Ziel des seit 2006 vergebenen Gütesiegels ist, barrierefreie Produkte, Objekte und Dienstleistungen für Verbraucher kenntlich zu machen und Inklusion zu fördern.
Zweck des EURECERT Gütesiegels ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Bestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.
Labelvergabe
Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Dienstleister und Hersteller, die das Gütesiegel nutzen wollen, stellen einen Antrag beim Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V. und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten.
Diese sind differenziert nach Objekten, Produkten und Dienstleistungen. Barrierefreiheit im Sinne des EURECERT Gütesiegels ist die Auffindbarkeit, Zu- und Ausgänglichkeit sowie Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Kinder, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein.
Geprüft wird bei den Produkten, Objekten und Dienstleistungen:
ob Normen und Bestimmungen eingehalten werden, wie die physische Erreichbarkeit, Zu- und Ausgänglichkeit, Sicherheit, Wohlbefinden und der Nutzen ist, inwieweit das Angebot oder die Leistung für Kinder, Familien, Senioren und Menschen angepasst ist und die Kommunikation sowie der Umgang mit behinderten Menschen und Senioren und Informationen für diese.
Für jeden Themenblock besteht ein individueller Fragenkatalog. Jede Antwort ist mit einem gewichteten Punktewert versehen. Die Ergebnisse werden zum einen je Themenblock ausgewertet, zum anderen in der Gesamtaddition, wobei sowohl im Themenblock als auch im Gesamtwert mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht werden müssen.
Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.
Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Prüfkriterien bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom EUKOBA e. V. berufen werden. Dem Kontrollausschuss gehören keine Mitglieder des Vereins an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Kontrollausschuss berufen werden.
Das Unternehmen, welches das EURECERT Gütesiegel führt, ist verpflichtet durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Prüfbestimmungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom EUKOBA e. V. bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.
Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand dem Hersteller offiziell das EURECERT Gütesiegel. Er muss sich dabei an das Votum des Kontrollausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Kontrollausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des EURECERT Gütesiegels führen können. Um die Tätigkeit des Vereins zu überprüfen, und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle an den Kontrollausschuss übermittelt.
Kontakt
Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V.
Kreuzstr.66
52441 Linnich
Tel. +49(0)2462 2033010