Der Blaue Engel
Textiles Spielzeug
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Gesundheit |
Produkte: |
Gesundheitsschonende Textile Spielzeuge
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 159 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und sozialen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von textilen Spielzeugen beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, in denen der Labelnehmer Eigenerklärungen, Zertifikate (beispielsweise BIO oder FSC) und Prüfprotokolle akkreditierter Labore vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig. Obwohl es sich um ein Umweltzeichen handelt, müssen Labelnehmer zusätzlich darstellen, ob sie die sozialen Bedingungen in der gesamten Herstellungskette einhalten. Das Label erfüllt damit die Kriterien für Nachhaltigkeit.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2011 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Spielzeug, das aus Textilien besteht erkennen und auswählen können, das möglichst wenige Stoffe enthält, welche die Gesundheit belasten und für das außerdem ökologisch nachhaltig erzeugte Rohstoffe eingesetzt wurden.
Dieser Blaue Engel soll zudem darauf hinweisen, dass das Spielzeug unter sozialverträglichen Arbeitsbedingungen produziert wurde.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Oberfläche des Spielzeugs zu mindestens 90 Prozent aus Naturfaser-Textilien besteht. Dies sind beispielsweise Baumwolle, Hanf, Flachs, Bast, Wolle, aber auch Zellulose-Kunstfasern, Polyesterfasern, Polyamidfasern, Polyacrylfasern, Elastanfasern und Polypropylenfasern.
Neben Textilien sind auch Kunststoffe, wie Polyester, Polyurethan oder Polypropylen sowie Naturprodukte, Metalle, Fiberglas und Draht erlaubt. Elektrische Komponenten, Leder, Gummi und Latex sind nicht zugelassen.
Textile Naturfasern müssen aus biologischem Anbau stammen, Holz und Zellulose für Zellulose-Kunstfasern müssen aus nachhaltiger Holzwirtschaft gewonnen werden. Bestimmte giftige Stoffe dürfen im Herstellungsprozess nicht verwendet werden. Für Emissionen aus den Spielzeugen gelten niedrige Grenzwerte. Der labelnehmer muss erklären, dass die ILO-Kernarbeitsnormen im eigenen Unternehmen sowie in der Herstellungskette eingehalten werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter und darüber hinaus Prüfprotokolle akkreditierter Labore ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430