Der Blaue Engel

Textiles Spielzeug

Schützt Umwelt und Gesundheit

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
Kategorie: Gesundheit
Produkte:
Gesundheitsschonende Textile Spielzeuge
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
RAL-Zeichen: RAL-UZ 159
Label-Info: Der Blaue Engel Textiles Spielzeug Schützt Umwelt und Gesundheit
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und sozialen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von textilen Spielzeugen beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.

Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.

Umfassende Kontrollen, in denen der Labelnehmer Eigenerklärungen, Zertifikate (beispielsweise BIO oder FSC) und Prüfprotokolle akkreditierter Labore vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig. Obwohl es sich um ein Umweltzeichen handelt, müssen Labelnehmer zusätzlich darstellen, ob sie die sozialen Bedingungen in der gesamten Herstellungskette einhalten. Das Label erfüllt damit die Kriterien für Nachhaltigkeit.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.

RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.

Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.

Labelziele

Dieser Blaue Engel wird seit 2011 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Spielzeug, das aus Textilien besteht erkennen und auswählen können, das möglichst wenige Stoffe enthält, welche die Gesundheit belasten und für das außerdem ökologisch nachhaltig erzeugte Rohstoffe eingesetzt wurden.

Dieser Blaue Engel soll zudem darauf hinweisen, dass das Spielzeug unter sozialverträglichen Arbeitsbedingungen produziert wurde.

Labelvergabe

Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.

Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Oberfläche des  Spielzeugs zu mindestens 90 Prozent aus Naturfaser-Textilien besteht. Dies sind beispielsweise Baumwolle, Hanf, Flachs, Bast, Wolle, aber auch Zellulose-Kunstfasern, Polyesterfasern, Polyamidfasern, Polyacrylfasern, Elastanfasern und Polypropylenfasern.

Neben Textilien sind auch Kunststoffe, wie Polyester, Polyurethan oder Polypropylen sowie Naturprodukte, Metalle, Fiberglas und Draht erlaubt. Elektrische Komponenten, Leder, Gummi und Latex sind nicht zugelassen.

Textile Naturfasern müssen aus biologischem Anbau stammen, Holz und Zellulose für Zellulose-Kunstfasern müssen aus nachhaltiger Holzwirtschaft gewonnen werden. Bestimmte giftige Stoffe dürfen im Herstellungsprozess nicht verwendet werden. Für Emissionen aus den Spielzeugen gelten niedrige Grenzwerte. Der labelnehmer muss erklären, dass die ILO-Kernarbeitsnormen im eigenen Unternehmen sowie in der Herstellungskette eingehalten werden.

RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter und darüber hinaus Prüfprotokolle akkreditierter Labore ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.

Kontakt

RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430

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