Zahnfreundlich

Zahnmännchen

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: Aktion Zahnfreundlich e. V.
Kategorie: Essen und Trinken, Gesundheit, Kosmetik und Sanitär
Produkte:
Süßwaren, Getränke, Süßungsmittel, fluoridiertes Speisesalz, Hustenbonbons, Vitamine, Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kautabletten, Gummibärchen etc., Zahnpasta für Kinder
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 75
Label-Info: Zahnfreundlich Zahnmännchen
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu gesundheitlichen Verbesserungen in der Zahnhygiene beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann das Label entzogen werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Aktion Zahnfreundlich e. V. mit Sitz in Berlin. Sie wurde 1985 gegründet und ist eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Medizinern, Zahnärzten, Gesundheitsorganisationen, Ernährungsberatern, Journalisten, Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen.

Die Aktion Zahnfreundlich Deutschland ist Mitglied der Toothfriendly Foundation.

Labelziele

Ziel des seit 1982 vergebenen Labels ist, für Verbraucher Produkte kenntlich zu machen, die zahnfreundlich und zuckerfrei sind. Diese sollen als gesunde Alternative zu den gängigen Süßwaren bekannt gemacht werden.

Labelvergabe

Unternehmen, die das Label für ihre Produkte nutzen wollen, müssen die entsprechenden Produkte testen lassen und nachweisen, dass diese den Kriterien für die Labelvergabe entsprechen.

Dazu gehört, dass das Produkt zuckerfrei und zahnfreundlich ist und weder Karies noch andere säurebedingte Schäden an den Zähnen verursacht. Die Unternehmen übergeben vorab eine Liste mit allen Inhaltsstoffen an den Aktion Zahnfreundlich e. V., der auf dieser Grundlage eine Vorbegutachtung durchführt. Scheint das Produkt geeignet, so sendet der Hersteller eine Probe an ein zugelassenes, unabhängiges Test-Center, das die Prüfungen durchführt. Bei dem Test verzehren Versuchspersonen, die pH-Messelektroden zwischen den Zähnen tragen, das Testprodukt. Anhand der Änderungen des pH-Werts wird geprüft, ob das Produkt als zahnfreundlich eingestuft wird. Die Produkte bestehen den Test dann, wenn innerhalb von 30 Minuten nach Nahrungsaufnahme der pH-Wert höher als 5,7 bleibt. Eine weitere Elektrode im Mund der Testperson bestimmt die Säurewirkung des Produkts. Wird dabei ein bestimmter Grenzwert eingehalten, gilt das Produkt als zahnfreundlich.

Das Zahnmännchen-Label dürfen nur Produkte tragen, die beide Prüfungen erfolgreich bestehen. Der Hersteller erhält für die getesteten Produkte ein Zertifikat und schließt einen Lizenzvertrag mit Toothfriendly International über die Nutzung des Labels ab.

 

 

Kontakt

Toothfriendly International
Bundesstrasse 29
CH 4054 Basel
Tel. 0041 61 273 77 07
Fax 0041 61 273 77 03

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