Der Blaue Engel
Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge und Omnibusse
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Dienstleistung |
Produkte: |
Busse, Kehrmaschinen, Müllfahrzeuge
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 15 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 59 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei Kommunalfahrzeugen beiträgt und damit die Umwelt, das Klima und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Zulassungsbescheinigungen, Typprüfungen und TÜV-Prüfberichte vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1990 vergeben und wurde 2014 neu aufgestellt. Er hat zum Ziel, dass Verbraucher kommunale Fahrzeuge erkennen können, die wenig Lärm und wenig Schadstoffe produzieren und damit die Umwelt und die Gesundheit schonen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen, inbesondere in Bezug auf die Abgabe von Schadstoffe. Sogenannte Partikelfilter, welche die Feinstaubbelastung verringern, müssen eingebaut sein. Die Fahrzeuge müssen zudem besonders leise sein, das heißt die gesetzlichen Mindestanforderungen in diesem Bereich deutlich unterschreiten. Busse müssen ab 2018 zudem mit umweltfreundlichen Klimaanlagen ausgestattet sein, die auf halogenfreie Kältemittel setzen. Zudem dürfen die Farben, mit den die Busse lackiert sind, nur bestimmte, niedrige Grenzwerte für Lösemittel erreichen. In den Lackierungen der Fahrzeuge dürfen keine Blei-, Chrom VI- und Cadmiumverbindungen enthalten sein.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht Zulassungsbescheinigungen, Typprüfungen und TÜV-Prüfberichte, ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430