Der Blaue Engel

Lärmarme und schadstoffarme Gartengeräte

Schützt das Klima

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
Kategorie: Natur und Garten
Produkte:
Rasenmäher, Heckenscheren
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 10
RAL-Zeichen: RAL-UZ 129
Label-Info: Der Blaue Engel Lärmarme und schadstoffarme Gartengeräte Schützt das Klima
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Gartengeräten beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.

Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.

Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen, Eklärungen der Kunststoffhersteller und darüber hinaus Nachweise  anerkannter Prüfinstitute vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.

RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.

Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.

Labelziele

Dieser Blaue Engel wird seit 2008 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Gartengeräte erkennen und auswählen können, die leise und abgasarm sind und in deren Kunststoffteilen kaum kritische Stoffe enthalten sind. Damit sollen die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher geschont werden.

Labelvergabe

Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.

Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Geräte bestimmte Höchstwerte für den von ihnen verursachten Lärm einhalten müssen. Bei üblichen Rasenmähern sind dies maximal 92 Dezibel für Zweitakt-Motoren und 90 Dezibel bei Elektromotoren. 90 Dezibel sind in etwa der Geräuschpegel, den ein Lastwagen verursacht.

Zusätzlich müssen die belabelten Geräte, wenn sie mit Benzin oder anderen Kraftstoffen betrieben werden, strenge Abgaswerte einhalten. In den Kunststoffen der Gehäuse und Gehäuseteile dürfen keine sogenannten halogenhaltigen Polymere und Zusätze von halogenorganischen Flammschutzmitteln enthalten sein. Für die Griffe gilt, dass diese besonders niedrige Grenzwerte bezüglich der krebserregenden sogenannten Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) einhalten müssen. Bei batteriebetriebenen Geräten dürfen die Batterien kein Cadmium enthalten.

RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Eklärungen der Kunststoffhersteller und darüber hinaus Nachweise  anerkannter Prüfinstitute ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.

Kontakt

RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430

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