Öko-Qualität garantiert - Bayern
| Vergeben in: |
Bayern
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| Vergeben von: | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| Kategorie: | Essen und Trinken |
| Produkte: |
Bier, Brot und Backwaren, Fein- und Reformkost, Nährmittel und Konserven, Fisch, Fleisch und Fleischwaren, Frische-Convenience und TK, Kartoffelprodukte, Mehlspeisen, Teigwaren und Knödel, Milchprodukte, Käse und Eier, Obst, Gemüse und Gewürze, Spirituosen, Wein und Getränke, Suppen und Eintöpfe, Süßwaren und Brotaufstriche
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| Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 100 Zeichennehmer |
Mit kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil zusätzlich noch Aspekte wie Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfung berücksichtigt sind.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Inhaber des Labels Öko-Qualität garantiert - Bayern ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Über Lizenzvergaben und die Genehmigung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen entscheidet das Ministerium.
Lizenznehmer des Programms Öko-Qualität garantiert - Bayern können für die jeweilig zugelassenen Produkte bayernweit tätige Organisationen und Verbände der Land- und Ernährungswirtschaft werden.
Labelziele
Ziel des seit 2003 vergebenen Labels ist, den Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln zu fördern, bei denen die Herkunft zu erkennen ist und die den gesetzlich vorgeschriebenen und den zusätzlichen Qualitätskriterien des Labels genügen.
Verbraucher sollen mit Hilfe des Labels ökologisch produzierte Produkte aus Bayern wählen können.
Labelvergabe
Das Recht, das Label zu vergeben, überträgt das bayerische Landwirtschaftsministerium per Lizenzvertrag an verschiedene Organisationen. Diese wiederum vergeben das Label an Unternehmen der Landwirtschaft, an Direktvermarkter und an Unternehmen der Ernährungswirtschaft sowie des Handels.
In einer sogenannten Verpflichtungserklärung, die die Labelnehmer zu Beginn des Vergabeprozesses abgeben, verpflichten sie sich, die Kriterien des Labels einzuhalten.
Voraussetzung ist, dass die Betriebe nach den EU-Öko-Richtlinien in Bayern produzieren oder Verarbeiter die Ausgangsstoffe in Öko-Qualität aus Bayern beziehen und dort verarbeiten. Zu den Kriterien gehört über die EU-Öko Verordnung hinaus beispielsweise, dass strengere Einschränkungen für den Zukauf von Futter und den Einsatz von Düngemitteln gelten und mehr Fläche pro Nutztier zur Verfügung steht.
Verarbeitete Produkte dürfen das Label nur tragen, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten, die aus der Landwirtschaft stammen, ökologisch angebaut wurden. Diese müssen wiederum zu mindestens 80 Prozent aus Bayern stammen. Ausnahmen gelten für Zutaten, die nicht in Bayern produziert werden können.
Alle Betriebe müssen sich einer ersten Betriebskontrolle und mindestens jährlichen Kontrollen durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen unterziehen. Der Labelgeber führt zusätzliche Prüfungen durch. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, darf das Label genutzt werden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
Tel. +49(0)89 21820
Fax +49(0)89 21822677




