Bio-Siegel

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
Anzahl der belabelten Produkte: Über 77.500
Label-Info: Bio-Siegel
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.

Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Herausgeber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die geplante Nutzung des Siegels muss der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

Labelziele

Ziel des seit 2001 vergebenen Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.

Labelvergabe

Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Es gelten dieselben Kriterien, wie für das EU-Bio-Logo. Der Aufdruck des Bio-Siegels ist freiwillig. Es kann zusätzlich zum EU-Bio-Siegel verwendet werden. Dann genügt es, zu jedem angemeldeten Produkt ein Musteretikett mit dem Bio-Siegel und der Nummer der Kontrollstelle, die den letzten Aufbereitungsschritt zertifziert hat, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu senden.

Für das EU-Bio-Logo gelten die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten.

Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.

Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.

Kontakt

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. +49(0)228 995290
Fax +49(0)228 995293179

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