EU-Bio-Logo
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Fleischprodukte, Käse, Milch, Eier, Salat, Obst, Getreideprodukte, Gewürze
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Anzahl der belabelten Produkte: | Mehrere Hunderttausend |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Herausgeber des EU-Bio-Logos ist die Europäische Union. In Deutschland vergeben die staatlich zugelassenen Kontrollstellen das Label an die Betriebe.
Labelziele
Ziel des seit 2010 bestehenden Labels ist, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern.
Labelvergabe
Die Kriterien für die Labelvergabe werden durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau definiert. Das Label ist für vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, Pflicht. Die Verwendung des Logos auf Produkten aus Ländern außerhalb der EU ist freiwillig. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA).
Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten. Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.
Kontakt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Informationsstelle Bio-Siegel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49(0)228 68453979
Fax +49(0)228 68452907