GHS-Kennzeichnung (Gefahrenkennzeichnung)

Totenkopf - Akute Toxizität

GHS 06

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: Inverkehrbringer von chemischen Stoffen
Kategorie: Kategorienübergreifend
Produkte:
Insektizide, Nikotinnachfüllflüssigkeit für E-Zigaretten
Anzahl der belabelten Produkte: Alle Chemikalien in der EU
Label-Info: GHS-Kennzeichnung (Gefahrenkennzeichnung) Totenkopf - Akute Toxizität GHS 06
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Es handelt sich um ein Label, das Hinweise auf mögliche Gefahren und den richtigen Umgang mit Substanzen gibt, die besonders giftig wirken. Verbraucher können an dem Piktogramm erkennen, dass das gekennzeichnete Produkt besondere Vorsicht beim Umgang erfordert.

In diesem Fall warnt das Piktogramm davor, dass es sich um eine giftige Substanz handelt, die bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt gesundheitsschädlich oder sogar tödlich sein kann. Sie muss deswegen mit besonderer Vorsicht gehandhabt werden. Bei Gebrauch darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Anwender müssen Schutzausrüstung tragen. Der Kontakt mit Haut und Augen muss unbedingt vermieden werden. Die Substanz muss unter Verschluss aufbewahrt werden und darf nicht offen zugänglich sein.

Da es sich um eine vorgeschriebene Kennzeichnung handelt, die auf allen Chemikalien aufgebracht werden muss, die in der EU gehandelt werden, kann das Label nicht nach der Matrix von Label-online bewertet werden.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) wurde von der UNO initiiert und gilt seit dem Ablaufen aller Übergangsfristen im Juni 2017 für die Kennzeichnung aller chemischen Stoffe und Gemische in der EU.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Systems in der EU ist die sogenannte CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) - (EG) Nr. 1272/2008.

Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Gefahrstoffe wurden ersetzt. Es gelten neue Gefahrenpiktogramme, teilweise mit einem Zusatzwort wie  „Achtung“ oder „Gefahr“.

Labelziele

Ziel des seit 2009 bestehenden GHS zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist, Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, dem Transport und der Verwendung von Chemikalien beziehungsweise Gefahrstoffen zu minimieren. Es handelt sich um eine weltweit gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten.

Labelvergabe

Hersteller oder Importeure die chemische Stoffe in der EU in Umlauf bringen, müssen eigenverantwortlich für die richtige Kennzeichnung ihrer Produkte mit einem sogenannten Gefahrensymbol sorgen. Die europäische CLP-Verordnung (Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) schreibt vor, dass alle chemischen Stoffe in der EU gekennzeichnet werden müssen. Für bestimmte Chemikalien, die sogenannten harmonisierten Stoffe, sind von der EU bereits Einstufungen vorgegeben. Insbesondere bei Gemischen von Stoffen muss jedoch der Hersteller oder Importeur die Einstufung nach einer eigenen Abschätzung vornehmen. Für die Prüfung wie die jeweilige Einstufung zu ermitteln ist, gibt die Verordnung ebenfalls Kriterien vor.

Die Verordnung unterscheidet zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Die Gefahrenpiktogramme können ein sogenanntes Signalwort wie "Gefahr", bei schwerwiegenden Gefahren, oder "Achtung", bei weniger schwerwiegenden Gefahren enthalten. Zusätzlich findet sich auf dem Piktogramm ein Hinweis auf die Art der Gefahr, wie beispielsweise "Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren" (H-Satz, Englisch: Hazard-Statement). Darüber hinaus gibt es Sicherheitshinweise, wie beispielsweise "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen" (P-Satz, Englisch: Precautionary Statement). Dazu kommen weitere Angaben wie gegebenenfalls der Produktname, der Lieferant oder der Hersteller. Die Gefahrenkennzeichnung muss gut lesbar auf dem Produkt abgebildet sein. Bei einigen Produkten sind zusätzlich Verpackungsvorschriften wie kindersichere Verschlüsse oder tastbare Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Für alle gefährlichen Stoffe und Gemische muss darüber hinaus ein sogenanntes Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Dort muss unter anderem beschrieben sein, nach welchem Verfahren die Einstufung des Produkts erfolgt ist.

Für die Kontrolle, ob Gefahrstoffe korrekt gekennzeichnet sind, sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die in Deutschland zuständige Behörde für das System.

Das hier abgebildete Gefahrensymbol "Akute Toxizität" (GHS06) warnt davor, dass es sich um eine giftige Substanz handelt, die bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt gesundheitsschädlich oder sogar tödlich sein kann.

Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel. +49(0)231 90712971
Fax +49(0)231 90712979

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