Europäisches Umweltzeichen
Absorbierende Hygieneprodukte
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | |
Kategorie: | Kosmetik und Sanitär |
Produkte: |
Damenbinden, Tampons, Stilleinlagen, Babywindeln
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Anzahl der belabelten Produkte: | EU-weit 3 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung von Hygieneprodukten beiträgt und das die Gesundheit von Verbrauchern schützt. Über die Kontrolle der Sozialkriterien finden auch soziale Aspekte Berücksichtigung.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Labelvergabe
Hersteller, Importeure, Dienstleister und Händler können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Kriterien einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass für Zellulose-Kunstfasern eingesetzte Frischfasern nachweislich aus legalen Quellen stammen. Darüber hinaus müssen mindestens 25 Prozent des eingesetzten Zellstoffs aus nachhaltiger Waldwirtschaft gewonnen werden. Der im Produkt verwendete Zellstoff darf zudem nicht mit Chlorgas gebleicht werden. Wird Baumwolle verwendet, so muss diese vollständig aus biologischem Anbau stammen. Optische Aufheller und Farbstoffe, sowie Weißmacher dürfen der Baumwolle nicht zugesetzt werden. In verwendeten Kunststoffen dürfen nur geringe Mengen an Cadmium, Blei und sechswertigem Chrom enthalten sein. Zahlreiche weitere kritische Stoffe sind entweder ausgeschlossen, oder dürfen nur in sehr geringen Konzentrationen im Produkt enthalten sein.
Zusätzlich gelten Kriterien für eine gute Gebrauchstauglichkeit der Produkte und bezüglich der Umweltverträglichkeit der Produktion, beispielsweise ein geringes Abfallaufkommen, ein geringer Wasserverbrauch oder ein optimiertes Energiemamagement. Des Weiteren müssen die Hersteller sicherstellen, dass die Grundprinzipien und Arbeitnehmerrechte, die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt sind, an allen Produktionsstätten entlang der Lieferkette eingehalten werden.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
Europäische Kommission, Ecolabel Helpdesk c/o BIO Intelligence Service S.A.S.