Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW
Vergeben in: |
Nordrhein-Westfalen
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Vergeben von: | Landessportbund NRW |
Kategorie: | Sport und Spiel |
Produkte: |
Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten
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Anzahl der belabelten Produkte: | Über 750 vergebene Anerkennungen |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen und relevanten Verbesserungen der Qualität von Bewegungsangeboten in Kindertagesstätten beiträgt.
Vergeben wird das Label vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von dessen Mitgliedsverbänden geprüft, so dass die Unabhängigkeit zwischen Labelgeber und Prüfer eingeschränkt ist.
Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend vor Ort geprüft, bevor das Label vergeben wird. Dies macht das Label glaubwürdig.
Der Vergabeprozess ist für Verbraucher transparent dargestellt. Werden die Kriterien des Labels nicht erfüllt, kann der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. das Label entziehen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V., kurz: LSB NRW. Er ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland gehört er dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.
Der LSB NRW hat über fünf Millionen Mitglieder und über 50 Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB). Sitz des gemeinnützigen Vereins ist Duisburg.
Labelziele
Ziel des seit 2000 vergebenen Labels ist, Sportvereine und Kindergärten zur Zusammenarbeit zu ermutigen, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen und der Bewegungsarmut und Bewegungslosigkeit von Vorschulkindern gemeinsam entgegenzuwirken.
Labelvergabe
Kindertageseinrichtungen, die das Label tragen wollen, stellen einen schriftlichen Antrag bei der Sportjugend NRW. Sie verpflichten sich, die Vergabekriterien des Labels einzuhalten.
Zu den Kriterien gehört, dass eine Kooperationsvereinbarung der Kindertagesstätte mit einem ortsansässigen Sportverein besteht, der besonders qualifizierte Übungsleiter stellt, die für die Leitung von Bewegungsangeboten für Kinder geschult sind (ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“). Auch die Leitung der Kindertagesstätte und mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Gruppe müssen bei der Antragstellung über diese oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Das Prinzip „Bewegungserziehung“ muss im pädagogischen Konzept der Kindertagesstätte verankert werden. Entsprechende Voraussetzungen zur Durchführung der Angebote müssen bestehen.
Nachdem die Antragsunterlagen und die Kooperationsvereinbarung geprüft wurden, nimmt die zuständige Beraterin des Stadt- oder Kreissportbundes eine Vor-Ort Prüfung der Kindertagesstätte vor. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält die Kindertagesstätte von der Sportjugend NRW das Zertifikat „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“.
Innerhalb von zwei Jahren ab der Verleihung müssen alle pädagogischen Fachkräfte über die Qualifikationen zur Leitung von Bewegungsangeboten für Kinder verfügen.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann der Landessportbund das Label entziehen.
Kontakt
Landessportbund NRW
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. +49(0)203 73810