Der Blaue Engel
Spielzeug
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Sport und Spiel |
Produkte: |
Spielzeug aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 207 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und auch sozialen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Spielzeug beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont. Aus diesem Grund kann dieser Blaue Engel als Nachhaltigkeitslabel bezeichnet werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Prüfberichte unabhängiger Labore, Zertifikate und Eigenerklärungen vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2017 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Spielzeuge erkennen und auswählen können, die möglichst wenige Stoffe enthalten, welche die Umwelt und die Gesundheit belasten und bei denen die negativen ökologischen und sozialen Wirkungen bei der Gewinnung der Rohstoffe möglichst gering sind.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Spielzeuge bestimmte, giftige Stoffe, wie Azofarbstoffe, Phthalate, Duftstoffe, Nanosilber oder flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten. PVC darf nicht als Spielzeugmaterial verwendet werden, außer bei Kabelummantelungen und elektrischen Bauteilen. Ab einem Anteil von zehn Prozent Textilien im Spielzeug gilt, dass natürliche textile Fasern wie Baumwolle, Hanf, Flachs, oder Wolle aus kontrolliert biologischem Anbau beziehungsweise Tierhaltung stammen müssen. Ab einem Anteil von zehn Prozent Holz im Spielzeug gilt, dass das gesamte Holz aus legalen Quellen stammt. Darüber hinaus müssen die Hölzer vollständig aus Wäldern stammen, die nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Bei sogenannten Holzwerkstoffen, wie beispielsweise Spanplatten beträgt die Quote mindestens 70 Prozent. Darüber hinaus müssen die Hersteller grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung einhalten.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter und Prüfkammer- und Laboruntersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Um ein hohes Schutzniveau sicherzustellen, müssen bestimmte Anforderungen einmal jährlich durch eine unabhängige Produktprüfung nachgewiesen werden.
Der Zeichennutzungsvertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430