Der Blaue Engel

Spielzeug

Schützt Umwelt und Gesundheit

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
Kategorie: Sport und Spiel
Produkte:
Spielzeug aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
RAL-Zeichen: RAL-UZ 207
Label-Info: Der Blaue Engel Spielzeug Schützt Umwelt und Gesundheit
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und auch sozialen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Spielzeug beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont. Aus diesem Grund kann dieser Blaue Engel als Nachhaltigkeitslabel bezeichnet werden.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.

Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.

Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Prüfberichte unabhängiger Labore, Zertifikate und Eigenerklärungen vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.

RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.

Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.

Labelziele

Dieser Blaue Engel wird seit 2017 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Spielzeuge erkennen und auswählen können, die möglichst wenige Stoffe enthalten, welche die Umwelt und die Gesundheit belasten und bei denen die negativen ökologischen und sozialen Wirkungen bei der Gewinnung der Rohstoffe möglichst gering sind.

Labelvergabe

Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.

Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Spielzeuge bestimmte, giftige Stoffe, wie Azofarbstoffe, Phthalate, Duftstoffe, Nanosilber oder flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten. PVC darf nicht als Spielzeugmaterial verwendet werden, außer bei Kabelummantelungen und elektrischen Bauteilen. Ab einem Anteil von zehn Prozent Textilien im Spielzeug gilt, dass natürliche textile Fasern wie Baumwolle, Hanf, Flachs, oder Wolle aus kontrolliert biologischem Anbau beziehungsweise Tierhaltung stammen müssen. Ab einem Anteil von zehn Prozent Holz im Spielzeug gilt, dass das gesamte Holz aus legalen Quellen stammt. Darüber hinaus müssen die Hölzer vollständig aus Wäldern stammen, die nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Bei sogenannten Holzwerkstoffen, wie beispielsweise Spanplatten beträgt die Quote mindestens 70 Prozent. Darüber hinaus müssen die Hersteller grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung einhalten.

RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter und Prüfkammer- und Laboruntersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Um ein hohes Schutzniveau sicherzustellen, müssen bestimmte Anforderungen einmal jährlich durch eine unabhängige Produktprüfung nachgewiesen werden.

Der Zeichennutzungsvertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.

Kontakt

RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430

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