Der Blaue Engel
Videokonferenzsysteme
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Internet und IT |
Produkte: |
Systeme für Videokonferenzen
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 191 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Videokonferenzsystemen beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen bei denen der Labelnehmer Eigenerklärungen und unabhängig erstellte Messprotokolle vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel hat zum Ziel, dass Verbraucher Videokonferenzsysteme erkennen und auswählen können, die möglichst wenige Stoffe enthalten, die die Umwelt und die Gesundheit belasten und die außerdem besonders energieeffizient sind. Darüber hinaus sind die Geräte gut zu recyceln.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die sogenannten Codec-Geräte und Bildschirme überdurchschnittlich energieeffizient arbeiten, die Kunststoffbestandteile bestimmte giftige Stoffe nicht enthalten und in den Bildschirmen kein Blei und kein Quecksilber verwendet werden. Die Bildschirme müssen über eine automatische Helligkeitsregelung und über eine automatische Abschaltfunktion verfügen, die das System nach Beendigung der Videokonferenz in den Netzwerk-Stand-by-Modus und für Nicht-Netzwerk-Geräte in den Stand-by-Modus versetzt. Eine Verschlüsselung der Video- und Audio-Daten muss mit einem digitalen Schlüssel erfolgen und eine Schlüssellänge von mindestens 128 Bit aufweisen.
Damit die Geräte am Ende ihrer Lebensdauer gut verwertet werden können, müssen sie recyclinggerecht konstruiert und arm an Schadstoffen sein. Der Antragsteller verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Ersatzteilversorgung für die Reparatur der Geräte für mindestens 5 Jahre ab Produktionseinstellung sichergestellt ist.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen und unabhängig erstellte Messprotokolle ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430