EuroPriSe

European Privacy Seal

Vergeben in: EU
Vergeben von: EuroPriSe GmbH
Kategorie: Internet und IT
Produkte:
IT-Produkte und IT-basierte Dienste
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: EuroPriSe European Privacy Seal
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen Verbesserungen im Datenschutz von Hardware, Software und automatisierten Verfahren beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so wird das Label entzogen. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das Label wurde in den Jahren 2007 bis 2009 durch ein internationales Konsortium entwickelt und durch die Europäische Union gefördert. 2009 wurde EuroPriSe durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) übernommen sowie ausgebaut und weiterentwickelt.

Die Zertifizierungen werden seit dem 01.01.2014 von der EuroPriSe GmbH durchgeführt.

Gründungsgesellschafter der EuroPriSe GmbH ist die 2B Advice-Gruppe, eine internationale Beratungsgruppe für Datenschutz, die mit Beratungsgesellschaften in mehreren Ländern Europas und in den USA vertreten ist.

Das Label orientiert sich an den Richtlinien 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) und 2006/24/EG sowie an Empfehlungen der sogenannten Artikel 29-Datenschutzgruppe, die für die Europäische Kommission Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Fragen abgibt, die den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Gemeinschaft betreffen.

Labelziele

Das seit 2007 vergebene Label hat das Ziel, mit dem EU-Recht datenschutzkonforme IT-Produkte und IT-Dienstleistungen zu kennzeichnen und dadurch Transparenz und Vertrauen in der Informationstechnologie (IT) zu fördern.

Dadurch soll der Markt für datenschutzfreundliche Produkte und Technologien gefördert werden.

Labelvergabe

Hersteller oder Vertreiber, die das Datenschutzgütesiegel für Ihre Produkte verwenden wollen, müssen sich an eine akkreditierte Auditstelle wenden, die prüft, ob die Kriterien des Labels im jeweiligen Fall anwendbar sind. Wenn sich das Produkt für eine Begutachtung eignet, führt das Auditunternehmen das Audit durch.

Um das Label zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich am europäischen Datenschutzrecht orientieren. Dazu gehört unter anderem, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt und dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz getroffen sind sowie die Rechte von betroffenen Personen angemessen gewahrt werden. Die Kriterien betreffen auch die Datenvermeidung und die Transparenz. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit (Abwicklung anonym oder unter Pseudonym möglich, Verzicht auf Erhebung personenbezogener Daten, Verzicht auf Speicherung und Auswertung von Daten etc.). Daten sollen nur zweckgebunden verwendet werden. Kriterien, nach denen die Umsetzung der Rechte von Betroffenen wie beispielsweise Benachrichtigung, Auskunft und Transparenz beurteilt wird, gehören ebnfalls zum Anforderungskatalog. Die Prüfung erfolgt unter anderem anhand von Produktbeschreibungen, Sicherheitskonzepten und Produkttests.

Das Auditunternehmen, das bei der EuroPriSe GmbH akkreditiert sein muss, erstellt ein Gutachten, mit dem sich der Hersteller oder Anbieter an die EuroPrise GmbH (in Deutschland zuständig) wendet. Die EuroPrise GmbH überprüft den Auditbericht und erteilt bei erfolgreicher Umsetzung der Gütesiegelkriterien das Zertifikat. Das Gütesiegel wird für zwei Jahre vergeben. Anschließend kann erneut zertifiziert werden. Nach der Zertifizierung muss der Anbieter alle sechs beziehungsweise alle acht Monate ein Überwachungsaudit durchführen lassen. In diesem werden eventuelle Änderungen und deren Auswirkungen erneut geprüft.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird das Label nicht erteilt, beziehungsweise entzogen.

Kontakt

EuroPriSe GmbH
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227 Bonn
Tel. +49(0)228 926165126
Fax +49(0)228 926165109

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