Vegan Trademark ("Veganblume")

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: The Vegan Society
Kategorie: Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär
Produkte:
Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel
Anzahl der belabelten Produkte: Rund 24.000 weltweit
Label-Info: Vegan Trademark ("Veganblume")
  • Eingeschränkt empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Bei der Kriterienentwicklung werden unabhängige und kompetente Stellen nicht ausreichend mit einbezogen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt durch eine vom Labelgeber weitgehend abhängige Stelle oder aber diese Stelle ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird nicht umfassend und häufig genug kontrolliert und/oder wenn die Labelvergabe befristet ist, dann werden Fristverlängerungen erteilt, ohne dass eine erneute Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfolgt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber selbst entwickelt, der Vergabeprozess ist weitgehend transparent. Die Kontrollen werden durch den englischen Labelgeber selbst und überwiegend auf Grundlage von Unterlagen zu den Rezepturen der Produkte durchgeführt. Vor-Ort Kontrollen finden nur in Einzelfällen statt. Die Kontrollen können damit nicht als unabhängig und umfassend bezeichnet werden.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann das Label entzogen werden. Verbraucher können die wichtigsten Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Das Label gibt gute Hinweise für Menschen, die ihre Lebensweise vegan ausrichten möchten, hängt aber sehr stark vom Vertrauen in die das Label vergebende Vegan Society ab.

Mehr Informationen

Labelgeber

Inhaber des Labels ist die britische Vegan Society. Im deutschsprachigen Raum wird das Label von der Veganen Gesellschaft Österreich vergeben.

Labelziele

Das seit 1990 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.

Labelvergabe

Unternehmen können das Label für Produkte und nicht als Unternehmen beantragen. Hauptkriterium des Labels ist, dass das jeweilige Produkt vegan ist. Das bedeutet, dass keine Tierbestandteile oder aus Tieren gewonnene Produkte enthalten sein dürfen und zusätzlich der gesamte Produktionsprozess ebenfalls vegan ist. Das bedeutet, für die Produktion dürfen keine tierischen Materialien benutzt werden. Die Inhaltsstoffe dürfen zudem nie an Tieren getestet worden sein. Hersteller die vegane und nicht-vegane Produkte verkaufen, müssen ihre Geräte und Maschinen vor der Herstellung der veganen Produkte gründlich reinigen. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen enthalten sein, dies muss allerdings auf der Packung angegeben werden. Die Produkte müssen zudem ohne Tiergene oder Derivate von tierischen Substanzen hergestellt worden sein. Bei Speisen, die das Label tragen, muss die Zubereitung separat von nicht-veganen Mahlzeiten erfolgen. Kriterien zu Umwelt- oder Sozialaspekten bestehen nicht.

Der englische Labelgeber kontrolliert selbst, beispielsweise mithilfe von Zutatenlisten, ob das Produkt den Kriterien entspricht und vergibt auf dieser Grundlage das Label. Vor-Ort Kontrollen können in Einzelfällen durchgeführt werden, sind aber nicht standardmäßig vorgesehen. Fällt die Prüfung positiv aus, wird eine Lizenz für zwölf oder vierundzwanzig Monate vergeben. Regelmäßige Zwischenprüfungen finden nicht statt. Die Lizenz wird erneuert, solange sich die Rezeptur des Produkts nicht ändert.

Kontakt

Vegane Gesellschaft Österreich
Meidlinger Haupstraße 63/6
1120 Wien
Tel. +43(0)1 92914988

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