Ü-Zeichen

Übereinstimmungszeichen

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von:
Kategorie: Bauen und Wohnen
Produkte:
Bauprodukte aller Art
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Ü-Zeichen Übereinstimmungszeichen
  • Keine Wertung

Verbraucher, Bauherren und Handwerker können am Ü-Zeichen erkennen, dass das gelabelte Bauprodukt in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen, bauaufsichtlichen Normen und anerkannten Regeln der Bautechnik steht. Unabhängige Prüfinstitute prüfen die Einhaltung der Bestimmungen.

Da es sich nicht um ein klassisches Label handelt, sondern das Zeichen die Grundlage für eine sogenannte Übereinstimmungserklärung des Herstellers ist, wird das Zeichen auf Label-online nicht bewertet.

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Labelgeber

Die europäische Bauproduktenverordnung (EU-Verordnung Nr. 305/2011, CPR) bestimmt die Grundlage für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union. Das deutsche Bauproduktengesetz (BauPG) konkretisiert diese Vorgaben für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Deutschland. Die Landesbauordnungen (LBO) regeln die Verwendbarkeit von Bauprodukten in Deutschland. Die sogenannte Bauregelliste, die vom Deutschen Institut für Bautechnik erstellt wird, definiert die technischen Regeln und das Verfahren, das zum Ü-Zeichen führt.

Labelziele

Das Übereinstimmungszeichen soll die Verwendbarkeit eines Bauprodukts in Deutschland kennzeichnen und es Bauherren ermöglichen, eine sogenannte Übereinstimmungserklärung abzugeben, mit der Sie erklären, dass das Bauprodukt mit den technischen Regeln übereinstimmt. Für Bauprodukte im Geltungsbereich einer europäischen Norm wird das Übereinstimmungszeichen durch die CE-Kennzeichnung ersetzt.

Labelvergabe

Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet die Verwendbarkeit bestimmter Bauprodukte in Deutschland, bei denen diese Verwendbarkeit nicht bereits durch das CE-Zeichen gewährleistet ist. Das CE-Zeichen reicht bei Bauprodukten aus, bei denen die durch die europäische Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) geregelten, sogenannten harmonisierten technischen Spezifikationen greifen. Das bedeutet, dass auf Bauprodukten, die nach europäischen Normen geregelt sind, das Ü-Zeichen nicht mehr angebracht werden darf. Stattdessen ist die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen Pflicht.

Bei den sogenannten nicht harmonisierten Produkten wird weiterhin das Ü-Zeichen verwendet, um mithilfe einer Übereinstimmungserklärung zu zeigen, dass das Produkt alle durch die Bauordnung gestellten bauwerksseitigen Anforderungen erfüllt und mit den technischen Regeln übereinstimmt. Das Ü-Zeichen ist Voraussetzung dieser Übereinstimmungserklärung durch den Hersteller.

Um ein Ü-Zeichen zu erlangen, müssen Hersteller ihre Produkte unter anderem einer sogenannten Fremdüberwachung durch eine Prüfstelle unterziehen, die durch die oberste Bauaufsichtsbehörde anerkannt ist. Diese vom Hersteller unabhängige Fremdüberwachung prüft regelmäßig, ob das Bauprodukt den Technischen Baubestimmungen entspricht. Ist dies der Fall, so kann der Hersteller auf der Grundlage der Zertifizierung die Übereinstimmung seiner Produkte mit den bauwerksseitigen Anforderungen erklären und das Übereinstimmungszeichen anbringen.

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