Label DGM Boxspringbett
DGM Boxspringbett
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Boxspringbetten
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Anzahl der belabelten Produkte: | 115 Mitglieder in der Gütegemeinschaft |
RAL-Zeichen: | RAL-RG 437 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen in der Qualität, der Funktionalität und der Gesundheitsverträglichkeit von Boxspringbetten beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Gütebestimmungen sind für Verbraucher öffentlich einsehbar. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Herstellern und Anbietern zusammen, die Möbel herstellen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch herstellerunabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören.
RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V. Verliehen wird das Label DGM Boxspringbetten von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel Service GmbH. Als Verein ist die Gütegemeinschaft Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.
Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.
Labelziele
Ziel des 2017 auf Boxspringbetten erweiterten Gütezeichens für Möbel ist, langlebige und einwandfrei funktionierende Boxspringbetten zu kennzeichnen, die zudem ein hohes Maß an Sicherheit bieten und die Gesundheit schonen sowie möglichst umweltverträglich produziert wurden.
Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V. und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten. Zu diesen gehört unter anderem, dass die Boxspringbetten besonders stabil und haltbar sein müssen und eine bestimmte Mindeststärke bei der Schaumstoffpolsterung eingehalten wird. Bezugsstoffe müssen eine Mindestreißfestigkeit aufweisen und scheuerbeständig sein. Zusätzlich müssen bestimmte Richtwerte bei gesundheitsschädlichen Stoffen wie Formaldehyd und Lösemitteln mit flüchtigen Verbindungen wie Alkane, Ester oder aromatische Kohlenwasserstoffe eingehalten werden. Darüber hinaus wird auf Biozide, Azofarbstoffe, FCKW, Schwermetalle und Flammschutzmittel getestet.
Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.
Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.
Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.
Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen, und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.
Kontakt
Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Friedrichstraße 13-15
90762 Fürth
Tel. +49(0)911 95099980
Fax +49(0)911 950999850