RAL Gütezeichen barrierefrei

Vergeben in: EU
Vergeben von: RAL Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V.
Kategorie: Kategorienübergreifend, Senioren
Produkte:
Unter anderem Hotels, Sportstätten, Betten, Türen, Armaturen
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 60 Gütezeichenträger
RAL-Zeichen: GZ 904
Label-Info: RAL Gütezeichen barrierefrei
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Das Label war bis Ende 2014 ein offizielles RAL Gütezeichen. Seit 01.01.2015 ist die Gütegemeinschaft nicht mehr Mitglied bei RAL. Damit ist RAL an dem System nicht mehr beteiligt und das Gütezeichen wird in dieser Form nicht weiter vergeben. An seine Stelle tritt das EURECERT Gütesiegel für Barrierefreiheit.

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit von Objekten, Dienstleistungen und Produkten beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Herstellern, Anbietern und Dienstleistern zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber war bis zum 31.12.2014 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V.

Das Label war bis Ende 2014 ein offizielles RAL Gütezeichen. Seit 01.01.2015 ist die Gütegemeinschaft nicht mehr Mitglied bei RAL. Damit ist RAL an dem System nicht mehr beteiligt und das Gütezeichen wird in dieser Form nicht mehr vergeben.

Verliehen wurde das Gütezeichen barrierefrei von der Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V.

An die Stelle des Gütezeichens ist das EURECERT Gütesiegel für Barrierefreiheit getreten, das vom Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e. V. vergeben wird.

Labelziele

Ziel des seit 2012 vergebenen Gütezeichens ist, barrierefreie Produkte, Objekte und Dienstleistungen für Verbraucher kenntlich zu machen und Inklusion zu fördern.

Zweck aller Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.

Labelvergabe

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Dienstleister und Hersteller, die das Gütezeichen nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V. und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten. Diese sind differenziert nach Objekten (z.B. Museen, Sport- und Freizeitstätten, Bürogebäude, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude), Produkten (z.B. Fahrzeuge, Hilfsmittel, Mobilitätshilfen) und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Reparaturleistungen, Verkaufstätigkeiten).

Barrierefreiheit im Sinne des Gütezeichens ist die Auffindbarkeit, Zu- und Ausgänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein.

Geprüft wird bei den Produkten, Objekten und Dienstleistungen:

ob Normen und Bestimmungen eingehalten werden,
wie die physische Erreichbarkeit, Zu- und Ausgänglichkeit, Sicherheit, Wohlbefinden und der Nutzen ist, inwieweit das Angebot oder die Leistung für Menschen mit Behinderung angepasst ist und die Kommunikation und der Umgang mit behinderten Menschen sowie Informationen für diese.

Für jeden Themenblock wird individuell ein Fragenkatalog zusammengestellt. Jede Antwort ist mit einem gewichteten Punktewert versehen. Die Ergebnisse werden zum einen je Themenblock ausgewertet, zum anderen in der Gesamtaddition, wobei sowohl im Themenblock als auch im Gesamtwert mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht werden müssen.

Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.

Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.

Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.

Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.

Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen, und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.

Kontakt

RAL Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V.
Kreuzstr.66
52441 Linnich
Tel. +49(0)2462 2033010

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