Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Vergeben in: Baden-Württemberg
Vergeben von: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Unter anderem Obst, Gemüse, Fleisch, Hopfen, Getreide und Getreideprodukte, Ölsaaten, Öl, Fruchtsaft, Eier, Lamm, Schwein, Rind, Geflügel, Milch, Bier
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 500 Zeichennutzer
Label-Info: Qualitätszeichen Baden-Württemberg
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und darüber hinaus deren regionale Herkunft garantiert.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Inhaber des Labels ist das Land Baden-Württemberg. Es wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Das Ministerium vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens in Abstimmung mit einem vom Ministerium gebildeten Qualitätsbeirat oder einem von ihm gebildeten Ausschuss durch Lizenzvertrag an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft.

Labelziele

Ziel des seit 2003 vergebenen Labels ist, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, qualitativ hochwertige und umweltschonend erzeugte Lebensmittel mit gesicherter Herkunft im Lebensmitteleinzelhandel oder bei Direktvermarktern zu erwerben.

Labelvergabe

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein geschütztes Zeichen für Produkte, die nach den Bestimmungen dieses Standards in Baden-Württemberg erzeugt werden. Der Sitz des Unternehmens muss dafür nicht in Baden-Württemberg liegen.

Das Land, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft. Diese Lizenznehmer schließen mit dem Land als Zeichenträger und Lizenzgeber einen Lizenzvertrag.

Unternehmen, die das Zeichen nutzen wollen, müssen mit diesen Lizenznehmern Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträge schließen, in denen sie sich zur Einhaltung der Vergabekriterien verpflichten.

Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass die Erzeuger die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf Produktionsflächen in Baden-Württemberg erzeugen müssen. Bei zusammengesetzten oder verarbeiteten Produkten müssen grundsätzlich mindestens 90 Prozent der Zutaten bei der Herstellung (Rezepturbestandteile) aus Baden-Württemberg stammen. Dabei werden zugesetztes Wasser und Salz nicht gezählt. Gentechnisch veränderte Produkte sind nicht zugelassen. Die Produkte müssen eine überdurchschnittliche Qualität haben.

Die Kontrolle wird in drei Stufen durchgeführt. Die Betriebe führen zum einen mindestens jährlich eine Eigenkontrolle durch, die sie dokumentieren und nachweisen müssen. Zum anderen finden unabhängige Kontrollen durch akkreditierte und zertifizierte Unternehmen statt. Das Ministerium führt darüber hinaus eine „Kontrolle der Kontrolle“ durch, oder beauftragt eine Institution damit. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien sind Sanktionen möglich, die von Belehrungen über häufigere Kontrollen und Vertragsstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem System reichen können.

Kontakt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel. +49(0)711 6667080
Fax +49(0)711 6667089

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