Qualitätserzeugnis - pro agro geprüft
Honig
Vergeben in: |
Brandenburg
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Vergeben von: | pro agro Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e. V. |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Honig
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Produktion und der Verarbeitung von Honig beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist der Verband zur Förderung der Agrar- und Ernährungswirtschaft des Landes Brandenburg e. V. – pro agro. Laut Satzung verfolgt er den Zweck, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin zu begleiten. Er versteht sich als Agrarmarketing- und Berufsverband in Brandenburg.
Dem Verband gehören Unternehmen, Vereine und Verbände aus den Bereichen Landtourismus, Landgasthöfe, Pferdehöfe, Direktvermarktung und Agrar- und Ernährungswirtschaft an.
Labelziele
Das Label hat zum Ziel, Bienenhonig, der eine überdurchschnittlich hohe Qualität hat, für Verbraucher kenntlich zu machen.
Labelvergabe
Imker, die das Label nutzen wollen, stellen einen Antrag beim Verband pro agro. Sie erhalten dann die Qualitäts- und Prüfbestimmungen und eine Liste der Prüfinstitute, die von pro agro für die Kontrollen zugelassen sind.
Der Imker veranlasst selbst die vorgeschriebenen Prüfungen. Geprüft wird, ob die Herkunft des Honigs zurückverfolgt werden kann, was mit dem Wachs geschieht, wie die Bienen gefüttert werden, ob die Honigproduktion unter hygienischen Bedingungen stattfindet, wie die Bienen mit Arzneimitteln in Kontakt kommen und ob es ihnen wohl ergeht.
Konkret heißt das unter anderem, dass die Bienen nur im Winter mit Zuckerwasser gefüttert werden dürfen, dass keine Medikamente eingesetzt werden und dass chemisch-synthetische Mittel zum Beruhigen der Bienen nicht erlaubt sind. Der Honig muss zudem ungefiltert sein und nach den Regeln der sogenannten guten imkerlichen Praxis geerntet werden.
Jeder Betrieb wird vor der Vergabe des Labels vor Ort kontrolliert. Diese Kontrolle wird alle fünf Jahre wiederholt.
Zusätzlich wird jede Charge des Honigs unter anderem auf die Beschaffenheit, die Farbe, den Geschmack, die Inhaltsstoffe wie Wasser, Prolin, freie Säuren und Saccharose sowie auf die botanische und geografische Herkunft geprüft. Rückstände wie Antibiotika, Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Rückstände aus der Behandlung der Varroatose, einer Bienenkrankheit, und aus der Wachsmottenbekämpfung dürfen nicht nachweisbar sein.
Bestätigt das Prüfinstitut die Voraussetzungen für die Vergabe des Labels, vergibt der Verband pro agro das Label.
Der Imker muss sich verpflichten, ein Qualitätshandbuch zu führen, anhand dessen seine Arbeit geprüft werden kann.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm das Label aberkannt werden.
Kontakt
pro agro Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e. V.
Gartenstraße 1-3
14621 Schönwalde-Glien
Tel. +49(0)33230 20770
Fax +49(0)33230 207769