Laktosefrei

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Ungeschützter Begriff, kann frei genutzt werden
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Lebensmittel
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Laktosefrei
  • Keine Wertung

Da es sich bei "Laktosefrei" nicht um ein klassisches Label, sondern lediglich um eine durch Hersteller selbst angebrachte, freiwillige Kennzeichnung handelt, die in der Form und den Kriterien nicht einheitlich geregelt ist, wird das Label auf Label-online nicht bewertet.

Verbraucher sollten wissen, dass es keine Institution gibt, die gezielt kontrolliert ob das Produkt die Kennzeichnung zu Recht trägt. Lediglich im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrollen der Bundesländer werden Aufmachung und Kennzeichnung von Produkten kontrolliert. Dennoch kann eine zu Unrecht angebrachte Kennzeichnung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und Sanktionen nach sich ziehen.

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Labelgeber

Bei der Angabe "Laktosefrei" handelt es sich um eine freiwillige Kennzeichnung. Diese wird durch die Hersteller von Produkten selber auf das Produkt aufgebracht. Es gibt keine Institution, die als Labelgeber bezeichnet werden kann.

Labelziele

Die Hersteller, die die Kennzeichnung auf ihren Produkten verwenden, wollen Verbrauchern signalisieren, dass das jeweilige Produkt auch bei Laktoseintoleranz verzehrt werden kann, ohne Beschwerden zu verursachen.

Labelvergabe

Da es keine Pflicht zur Markierung von laktosefreien Produkten gibt, kann jeder Hersteller sich das Label "Laktosefrei" selbst verleihen. Die Bezeichnung wird gesetzlich nicht genau definiert. Hersteller, die ihre Produkte mit dem Zusatz "Laktosefrei" kennzeichnen wollen, müssen sich somit lediglich an die allgemeinen rechtlichen Regelungen zum fairen Wettbewerb halten, die beispielsweise vorschreiben, dass Werbung und Informationen auf Lebensmitteln nicht irreführend oder täuschend sein dürfen. Das bedeutet, die Kennzeichnung darf bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen über die Produkteigenschaft erzeugen. Zudem darf die Angabe nicht falsch sein.

Eine gesetzliche Vorgabe über den zulässigen Laktoseanteil gibt es nicht. Grundsätzlich wird bei laktosefreien Lebensmitteln ein Grenzwert von 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm Produkt zugrunde gelegt. Dies ergibt sich aus einer Regelung für Milchprodukte, bei der es als einziger Produktgruppe eine Regelung gibt, die vorschreibt, wieviel Laktose enthalten sein darf, um das Produkt als "Laktosefrei" kennzeichnen zu dürfen. Dieser Grenzwert liegt bei unter 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm. Wieviel Laktose tatsächlich im Produkt enthalten ist, wird meist nicht angegeben. Zudem gibt es keine als umfassend und regelmäßig zu bezeichnenden Kontrollen des Laktosegehalts bei als laktosefrei gekennzeichneten Produkten.

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Ungeschützter Begriff, kann frei genutzt werden

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