Glutenfrei-Symbol

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Deutsche Zöliakie Gesellschaft e. V.
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Glutenfreie Lebensmittel
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 2.700
Label-Info: Glutenfrei-Symbol
  • Keine Wertung

Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich ein Zertifizierungsprozess, der sich an der gesetzlichen Vorgabe (Grenzwert) für die Verwendung des Begriffs "Glutenfrei"orientiert.

Verbraucher, die sich an diesem Label orientieren, können davon ausgehen, dass in dem Produkt der gesetzliche Grenzwert von 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm nicht überschritten wird. Der labelgeber prüft dies über die Einsicht in Laborergebnisse akkreditierter Labore, die die Hersteller vorlegen. Das macht das Label glaubwürdig.

Das Label wird nicht bewertet, da es lediglich einen gesetzlich festgelegten Begriff in ein Bildzeichen übersetzt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG). Sie führt das 'Glutenfrei-Symbol' als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es an nationale Hersteller glutenfreier Lebensmittel.

Die DZG wurde 1974 als Selbsthilfeorganisation von Eltern erkrankter Kinder gegründet und ist laut eigenen Angaben eine Solidargemeinschaft, in der Menschen, die von Zöliakie und Dermatitis herpetiformis Duhring betroffen sind, Hilfe und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung finden.

Die DZG hat laut eigenen Angaben etwa 42.000 Mitglieder.

Labelziele

Ziel des seit 1991 vergebenen Labels ist, Lebensmittel kenntlich zu machen, die besonders wenig Gluten, auch Klebereiweiß genannt, enthalten und laut Gesetz als "glutenfrei" bezeichnet werden können.

Das Label soll von Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) betroffenen Menschen helfen, Produkte zu finden, die für sie verträglich sind.

Labelvergabe

Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) schließt mit interessierten Labelnehmern Lizenzverträge ab, in denen sich diese verpflichten, die Kriterien für die Labelvergabe einzuhalten.

Voraussetzung zur Labelvergabe ist, dass die Produkte laut Gesetz als glutenfrei bezeichnet werden dürfen. Für die Erlaubnis zur Verwendung des Begriffs "glutenfrei" gilt der Grenzwert aus der entsprechenden EU-Verordnung (EU-VO 41-2009) von weniger als 20 ppm, beziehungsweise 20 Milligramm pro Kilogramm.

Bevor das Label vergeben wird, muss der Hersteller eine Laboranalyse vorlegen, die nachweist, dass der Grenzwert unterschritten wird. Diese Analyse muss halbjährlich wiederholt werden. Die DZG prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten selbst, sondern anhand der Laborergebnisse der akkreditierten Labore, die die Hersteller vorlegen.

Der Vergabeprozess wird jeweils auf die Gegebenheiten und Umsetzbarkeiten der Hersteller angepasst. Voraussetzung sind immer der Lizenzvertrag und die Gluten-Analysen als Kontrollmechanismus.

Kontakt

Deutsche Zöliakie Gesellschaft e. V.
Kupferstraße 36
70565 Stuttgart
Tel. +49(0)711 45998119
Fax +49(0)711 45998150

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