Europäisches Umweltzeichen
Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich
Vergeben in: |
EU
|
Vergeben von: | Europäische Kommission, Ecolabel Helpdesk c/o BIO Intelligence Service S.A.S. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Reinigungsmittel und Klarspülmittel
|
Anzahl der belabelten Produkte: | 6 in Deutschland |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei Maschinengeschirrspülmitteln für Industrie und Gewerbe beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Dieses EU Ecolabel hat zum Ziel, Geschirrspülmittel zu fördern, die Gewässer weniger belasten, weniger gefährliche Stoffe enthalten und deren Wirksamkeit geprüft wurde.
Labelvergabe
Hersteller können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body, beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Vergabekriterien des Labels einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass bestimmte Grenzwerte für einzelne, giftige Inhaltsstoffe eingehalten werden und dass bestimmte gefährliche schädliche oder giftige Stoffe, wie Chlorverbindungen und Duftstoffe, gar nicht enthalten sein dürfen. Tenside im Spülmittel müssen biologisch leicht abbaubar sein. Für sogenannte organische Stoffe, die nicht biologisch abbaubar sind, gelten Grenzwerte.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen.
Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611