Der Blaue Engel
Thermische Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen in Innenräumen
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Natur und Garten |
Produkte: |
Motorkettensägen, Heckenscheren, Rasenmäher, Sensen Trimmer, Vertikutierer, Häcksler, Hochentaster
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Ein Zeichennehmer |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 57b |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Bekämpfung von Insekten beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen finden statt, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen vorlegen muss.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2011 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Verfahren zur Schädlingsbekämpfung erkennen und auswählen können, die die Umwelt schonen und die Gesundheit schützen. Das Umweltzeichen soll Schädlingsbekämpfer motivieren, Bekämpfungsmethoden auszuwählen, die Umwelt- und Gesundheitsaspekte besonders berücksichtigen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Verfahren weitgehend ohne Chemie auskommen. Diese ist nur an Stellen erlaubt, die mit Hitze nicht erreichbar sind. Die Insekten müssen nach bestimmten Vorgaben bekämpft werden, damit der Erfolg sichergestellt ist. Es müssen ausreichende Mindesttemperaturen auch an schwer zugänglichen Stellen, wie Ecken und Ritzen, vor allem in Bodennähe, erreicht und gehalten werden. Dazu müssen gegebenenfalls zusätzlich zum Heizofen Ventilatoren eingesetzt werden. Bei Heißluftverfahren sollte an allen Bereichen des zu behandelnden Raumes eine Mindesttemperatur von 50 Grad Celsius für die Dauer von mindestens sechs Stunden erreicht werden.
Die Einhaltung der Kriterien wird von der RAL gGmbH nicht vor Ort geprüft, sondern der Labelnehmer reicht Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden.
Der Zeichennutzungsvertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430