Der Blaue Engel
Lösemittelarme Dachanstriche und Bitumenkleber
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Bitumenkleber, Bitumenspachtel, Isolieranstrich
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Anzahl der belabelten Produkte: | 5 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 115 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Bitumenklebern und Dachanstrichen führt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende und unabhängige Kontrollen erfolgen durch die geforderten Prüfzertifikate und Laboruntersuchungen und machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2004 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Bitumenklebstoffe und Bitumenanstriche erkennen und auswählen können, die möglichst wenige Lösungsmittel und andere kritische Stoffe enthalten, die ausdünsten und die Umwelt und die Gesundheit belasten.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Dazu gehört beispielsweise, dass die Produkte nur wenig Formaldehyd enthalten, möglichst gewässerschonend sind und nicht als reizend (außer Produkte mit Zementanteil), umweltgefährlich oder gesundheitsschädlich eingestuft werden müssen. Konservierungsmittel sind nur in geringem Maß erlaubt, besonders kritische Stoffe sind vollständig ausgeschlossen. Um die Entsorgung zu erleichtern, müssen die Produkte auf ihre Auswirkungen auf Boden und Wasser gestestet werden. Die Ergebnisse werden genutzt, um die Vergabekriterien immer wieder neu anzupassen.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Zertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen ein. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430