Der Blaue Engel
Kompostierbare Pflanztöpfe und Formteile
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Natur und Garten |
Produkte: |
Pflanztöpfe, Anzuchttöpfe, Quelltöpfe, Schnüre, Abdeckmaterial, Dekoration
|
Anzahl der belabelten Produkte: | 7 |
RAL-Zeichen: | UZ 17 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung von Pflanztöpfen und Formteilen beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse von Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten und Produktmuster schicken.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser seit 1982 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, kompostierbare Formteile, wie beispielsweise Pflanztöpfe zu kennzeichnen. So sollen die Umwelt geschont und das Abfallaufkommen verringert werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Produkte zu 100 Prozent aus Material bestehen, das biologisch abbaubar ist, wie beispielsweise wie z.B. Stroh, Kork, Holzmehl oder Maisstärke. Die Produkte dürfen zudem keine Kunststoffe und keine Pflanzenschutz- und Konservierungsmittel enthalten.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht durch Vor-Ort Kontrollen, sondern der Labelnehmer muss erklären, dass er die Kriterien einhält und dazu angeben, aus welchen Stoffen und mit welchem Anteil die jeweiligen Produkte hergestellt werden. Er legt Produktmuster und Produktbeschreibungen (Prospektmaterial) vor.
Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430