Der Blaue Engel
Gartengeräte
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Natur und Garten |
Produkte: |
Motorkettensägen, Heckenscheren, Rasenmäher, Sensen Trimmer, Vertikutierer, Häcksler, Hochentaster
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 206 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Gartengeräten beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, in denen der Labelnehmer Prüfberichte unabhängiger Labore, Zertifikate und Eigenerklärungen vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2017 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Gartengeräte erkennen und auswählen können, die möglichst wenig Lärm verursachen und schadstoffarm sind.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Gartengeräte elektrisch betrieben sind, da nur diese die niedrigen Schallgrenzwerte des Labels einhalten können. Darüber hinaus gehört zu den Anforderungen, dass Akkus besonders langlebig und Ersatzakkus mindestens bis fünf Jahre nach Einstellung der Produktion verfügbar sind, und dass der Akku leicht ausgewechselt werden kann. Der Schwermetallgehalt des Akkus darf zudem bestimmte, geringe Werte an Quecksilber, Cadmium und Blei nicht überschreiten. Zudem müssen die Geräte reparaturfreundlich und recyclinggerecht konstruiert sein, wesentliche Verschleißteile müssen einfach erreichbar und zu ersetzen sein. Die Gerätematerialien müssen schadstoffarm sein, so sind beispielsweise halogenhaltige Polymere in den Kunststoffen nicht zulässig. Ebenso dürfen halogenorganische Verbindungen nicht als Flammschutzmittel zugesetzt werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Laboruntersuchungen unabhängiger Labore und Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden.
Der Zeichennutzungsvertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430