Der Blaue Engel
Druckerzeugnisse
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kataloge, Prospekte, Werbebeilagen, Broschüren, Flyer, Kalender, Bedienungsanleitungen, Poster und Plakate
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Über 80 Produkte |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 195 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Druckerzeugnissen, wie Zeitungen, Zeitschriften, Katalogen, Prospekten oder Kalendern beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Prüfgutachten, Sicherheitsdatenblätter und Eigenangaben einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2015 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Druckerzeugnisse, wie Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte oder Kalender erkennen und auswählen können, die möglichst ressourcenschonend und emissionsarm hergestellt wurden.
Dadurch sollen Ressourcen und die Gesundheit von Verbrauchern geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Die Papiere oder Kartonagen, die zur Herstellung der Druckerzeugnisse verwendet werden, müssen den Anforderungen der Blauen Engel für Recyclingpapier, Druck- und Pressepapier überwiegend aus Altpapier, oder Recyclingkarton entsprechen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie zu einem Großteil, oder sogar gänzlich aus Altpapier hergestellt sein müssen.
Die Druckerzeugnisse müssen zudem so hergestellt sein, dass die Weiterverwendung der gebrauchten Faserstoffe im Recycling nicht behindert wird, insbesondere was die verwendeten Druckfarben betrifft. Als Farbmittel dürfen unter anderem keine Amine abspaltenden Azofarbstoffe verwendet werden. Für die Reinigung der Druckmaschinen dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, die wenige Emissionen verursachen. Das Druckunternehmen muss darüber hinaus ein Energie- und/oder Umweltmanagement betreiben und nachweisen.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht Prüfgutachten, Sicherheitsdatenblätter und Eigenangaben ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430