bergisch pur

Vergeben in: Nordrhein-Westfalen
Bergisches Land
Vergeben von: Erzeuger- und Verarbeitergemeinschaft bergisch pur GbR
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Getreide, Mehl, Brot, Eier, Honig, Fleisch, Fisch, Wild, Geflügel, Milch und Milcherzeugnisse, Nudeln, Obst, Spirituosen, Kartoffeln
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 100
Label-Info: bergisch pur
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein Regionallabel, das wesentlich zu ökologischen und sozialen Verbesserungen bei der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln beiträgt und deshalb als Nachhaltigkeitslabel bezeichnet werden kann.

Die Kriterien für das Label werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Das Label gibt einen guten Hinweis auf Produkte aus der Region Bergisches Land.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Erzeuger- und Verarbeitergemeinschaft bergisch pur GbR mit Sitz in Gummersbach. Dabei handelt es sich um einen Verbund von Erzeugern, Verarbeitern und Vermarktern aus dem Bergischen Land.

Labelziele

Ziel des seit 1998 bestehenden Labels ist, regionale Produkte zu vermarkten, die im Rahmen von naturschutzorientierter Landwirtschaft produziert werden.

Mit dem Label sollen Regionalität, Umwelt- und Naturschutz sowie Qualitätssicherung und die Zahlung fairer Preise an die Bauern vereint, und gleichzeitig die Kulturlandschaft des Bergischen Landes erhalten werden.

Labelvergabe

Betriebe, die das Label für ihre Podukte nutzen wollen, müssen der Erzeugergemeinschaft beitreten und sich bereit erklären, die Kriterien des Labels einzuhalten.

Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass die Produktion der Erzeugnisse ausschließlich innerhalb der bergisch pur Grenzen stattfindet.

Die Grenzen der Region sind im Süden das Siegtal, im Osten das Märkische, im Westen die Rheinebene und im Norden die Region kurz vor Düsseldorf. Dazu gehören der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und das Bergische Städtedreieck sowie Teile des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Mettmann.

Die Produktion von Betriebsstoffen, wie Futter muss bevorzugt auf dem eigenen Hof erfolgen. So muss beispielsweise bei Rindern das Futter zu mindestens 80 Prozent vom eigenen Hof stammen und zugekauftes Futter ebenfalls aus der Region stammen. Bei pflanzlichen Erzeugnissen (Monoprodukte), wie beispielsweise Kartoffeln, Getreide oder Möhren, müssen der Anbau und die Ernte sowie die Verarbeitung in der Region stattfinden. Bei tierischen Erzeugnissen (Monoprodukte), wie beispielsweise Fleisch, Eier oder Milch, müssen die Tiere von einem Hof in der Region stammen. Die Einhaltung der Kriterien des Labels wird durch eine unabhängige Kontrollstelle regelmäßig überprüft. Bei Verstößen gegen die Kriterien können Sanktionen verhängt werden.

Die landwirtschaftlichen Betriebe verpflichten sich darüber hinaus zu Maßnahmen, die die heimische Kulturlandschaft erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Pflanzung und Pflege von Hecken und Obstbäumen oder das Aufhängen von Nisthilfen.

Kontrolliert wird die Durchführung dieser Maßnahmen durch die Biologischen Stationen der Region, die als Mitglieder im bergisch pur Beirat für die Naturbelange zuständig sind. Der Beirat ist dem Vorstand der GbR angegliedert. In ihm sitzen neben Produzenten und Verarbeitern auch weitere gesellschaftlich relevante Gruppen, wie beispielsweise Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer, der Landschaftsverband Rheinland und die Verbraucherzentrale NRW. Der Beirat erarbeitet die Richtlinien des Labels gemeinsam mit den Erzeugern und Verarbeitern.

Kontakt

Erzeuger- und Verarbeitergemeinschaft bergisch pur GbR
Hömelstr. 12
51645 Gummersbach
Tel. +49(0)2261 78369

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