AMA-Bio-Siegel

mit Herkunftsangabe

Vergeben in: Österreich
Vergeben von: Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Milch, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Eier, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel, Brot, Gebäck, Kartoffeln, Blumen
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: AMA-Bio-Siegel mit Herkunftsangabe
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und über den EU-Bio-Standard hinausgeht.

Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu 100 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen. Das Label gibt einen guten Hinweis auf österreichische Bio-Produkte.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber des staatlichen österreichischen AMA-Biosiegels ist die Republik Österreich. Sie wird durch die Agrarmarkt Austria Marketing mit Sitz in Wien vertreten. Das AMA-Biosiegel ist ein behördlich anerkanntes Gütezeichen.

Labelziele

Ziel des seit 1995 bestehenden Labels ist, in Österreich ökologisch produzierte Lebensmittel für Verbraucher kenntlich zu machen.

Labelvergabe

Lizenznehmer sind Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter von ökologisch erzeugten Produkten.

Vergeben wird das AMA-Biosiegel in Verbindung mit einem Lizenzvertrag ausschließlich für Lebensmittel, die den Bestimmungen und Qualitätsanforderungen der AMA-Biosiegel-Richtlinie entsprechen.

Das rot-weiß-rote AMA-Biosiegel findet sich nur auf Produkten, bei denen die wertbestimmenden Rohstoffe zu 100 Prozent aus Österreich stammen. Ausnahmen gelten nur für Rohstoffe, die nicht in Österreich produziert werden können, wie beispielsweise bestimmte Gewürze.

Das AMA-Biosiegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Es gelten damit mindestens dieselben Kriterien, wie für das EU-Bio-Logo, somit die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden, bevor sie das Label nutzen dürfen. Um das Label zu erhalten, müssen sie ausführlich darlegen und nachweisen, dass sie alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften einhalten. Zusätzlich formuliert das AMA-Biosiegel weitere Kriterien.

Zu den Basiskriterien gehört unter anderem, dass die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und mit GVO hergestellten Erzeugnissen verboten ist und dass Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, naturidentische Aromen, synthetische Aromen und Farbstoffe für die Produktion von biologischen Lebensmitteln nicht erlaubt sind. Leicht lösliche, mineralische Dünger und synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden. Der Einsatz von Wachstumsförderern, wie beispielsweise Hormonen und synthetischen Aminosäuren ist untersagt. Eigene Kriterien sind beispielweise, dass sogenannte Monoprodukte, wie Fleisch, Milch, Eier oder Obst und Gemüse zu hundert Prozent biologischen Ursprungs sein müssen (beim EU-Bio-Logo 95 Prozent). Rund ein Viertel der Zusatzstoffe, die nach der EU-Bio-Verordnung erlaubt sind, sind bei AMA-Biosiegel-Produkten verboten. Darüber hinaus müssen die chemischen, mikrobiologischen und sensorischen Eigenschaften der Produkte hohen Vorgaben entsprechen.

Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.

Labelnehmer, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, erhalten Auflagen. In schwerwiegenden Fällen kann ihnen das Label entzogen werden.

Kontakt

Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
Dresdner Straße 68a
A-1200 Wien
Tel. +43(0)1 33151
Fax +43(0)1 33151499

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