USK 6

Freigegeben ab 6 Jahren

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH
Kategorie: Internet und IT
Produkte:
Computerspiele auf Datenträgern, die in Deutschland zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 30.000
Label-Info: USK 6 Freigegeben ab 6 Jahren
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen nicht wesentlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Es gibt nicht ausreichend viele eindeutige und nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zum Jugendschutz beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels beruhen auf gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Sie sind auslegbar und unterliegen immer einer Abwägung, die sich im Lauf der Zeit ändern kann, wodurch Medien nach einiger Zeit eine andere Altersfreigabe bekommen können.

Der Vergabeprozess ist insgesamt transparent, obwohl die Gutachten, die den konkreten Entscheidungen zur Altersfreigabe zugrundeliegen, nicht veröffentlicht werden. Die vollständige und umfassende Kontrolle jedes Mediums macht das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH mit Sitz in Berlin.

Die „USK“ (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist keine eigenständige Gesellschaft, sondern eine besondere Bezeichnung für den Prüfbetrieb, der von der Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH getragen wird.

Sie ist die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Computerspielen und Computerspiel-Trailern. Träger der gemeinnützigen Gesellschaft sind die Industrieverbände der Spiele entwickelnden, produzierenden und in Deutschland vertreibenden Industrie (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. – BIU und Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e. V. – G.A.M.E.).

Die USK-Kennzeichnungen finden sich auch auf Spielen in der Schweiz oder Österreich, da für den deutschsprachigen Raum meist nur eine Version produziert wird, haben dort jedoch keine Gültigkeit.

Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) müssen Computerspiele mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Sie dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Mindestalter haben, so dass die Kennzeichnung an sich auf gesetzlichen Grundlagen beruht.

Labelziele

Ziel der seit 1994 vergebenen Altersfreigabe ist, Kinder und Jugendliche vor sie beeinträchtigenden medialen Inhalten und Darstellungen zu schützen.

Mit Hilfe der Altersfreigabe sollen sie möglichst ungestört ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit vollziehen können.

Labelvergabe

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt seit 2003, dass Alterseinstufungen, sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar kenntlich gemacht sein müssen. Gemäß JuSchG darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist.

Spiele ohne Jugendfreigabe sind vom Versandhandel und vom Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen ausgeschlossen. Die USK überprüft nur Spiele, welche auf physischen Datenträgern vorgelegt werden. Werden Spiele online, kostenlos oder gegen Gebühr als Download vertrieben, ist die USK nicht beteiligt.

Die obersten Landesbehörden (Ministerien) sind laut Gesetz für die Kennzeichnung zuständig, können aber ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung gemeinsam mit von Verbänden der Wirtschaft getragenen oder unterstützten Organisationen zu freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren.

Sogenannte Sichter spielen die Titel komplett durch und bereiten eine Gesamtpräsentation des Spiels gemäß den Richtlinien der USK vor. Die USK gibt den Prüfauftrag an ein Prüfgremium, in dem der Sichter das Spiel präsentiert.

Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen empfehlen eine Altersfreigabe, die der staatliche Vertreter übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt. Die USK nimmt das Prüfergebnis entgegen und teilt es dem Antragsteller mit. Dieser kann in Berufung gehen. Tut er das nicht, vergibt der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK die Altersfreigabe.

Grundsätzliches Kriterium für die Einstufung der Medien ist, dass sie nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Für die Einstufung "Freigegeben ab 6 Jahren" gilt, dass die Kinder beispielsweise nicht durch realitätsnahe Kampfszenen verunsichert, nachhaltig geängstigt oder emotional überbelastet werden dürfen und dass keine sozial schädigenden Vorbilder vermittelt werden dürfen. Stress verusachende und akustisch oder optisch belastende Spiele sind ebenfalls ausgeschlossen. Dosierte Spannungsmomente und durch Pausen gemilderter Handlungsdruck wird als akzeptabel betrachtet. Bei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen.

Bei Verstößen gegen die vorgegebene Kennzeichnung handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die staatlich sanktioniert werden.

Kontakt

Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH
Torstr. 6
10119 Berlin
Tel. +49(0)30 24088660

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