Typisch Harz
Vergeben in: |
Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
Harz |
Vergeben von: | Harzer Tourismusverband e. V. |
Kategorie: | Essen und Trinken, Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Fleich, Obst, Gemüse, Eier, Bier, Brot, Kleingebäck, Brotgetreide, Feinsaure Delikatessen, Wild, Honig, Mehlerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Speiseöl, Touristische Angebote
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 250 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Vermarktung von regionalen Produkten und Dienstleistungen beiträgt.
Die Kriterien für das Label werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Mehrere Mitglieder der Gremien, die für die Kontrolle der Einhaltung der Kriterien zuständig sind, sind Inhaber von Betrieben, die das Label nutzen dürfen. Somit ist die Unabhängigkeit bei der Vergabe des Labels eingeschränkt. Die Kontrollen über die Einhaltung der Kriterien beruhen auf einer Selbstverpflichtungserklärung des Labelnehmers mit Belegen, eine Vor-Ort Prüfung findet in der Regel nicht statt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann ihm das Label entzogen werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zur Marke kostenlos abrufen.
Die Regionalmarke Typisch Harz gibt einen guten Hinweis auf Produkte und Dienstleistungen aus der Region, beruht aber sehr stark auf der Vertrauenswürdigkeit des tragenden Vereins.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist der Harzer Tourismusverband e. V. mit Sitz im niedersächsischen Goslar.
Dem Tourismusverband gehören Landkreise, Tourismusorte und deren Ortsteile, Beherbergungsbetriebe sowie sonstige Mitglieder wie Banken, Verkehrsunternehmen, Verbände, Druckereien, Verlage etc. an.
Labelziele
Ziel der seit 1995 bestehenden Regionalmarke ist, für Verbraucher die besondere Qualität von Produkten aus dem Harz erkennbar zu machen.
Mit der Regionalmarke Typisch Harz soll die Regionalvermarktung verbessert und die regionale Wertschöpfung erhöht werden.
Labelvergabe
Unternehmen, die die Regionalmarke für ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen wollen, beantragen diese beim Harzer Tourismusverband e. V. und erklären damit, dass sie die Kriterien der Marke einhalten. Darüber hinaus kann das Label von gastronomischen Betrieben für einzelne Gerichte oder für den gesamten Betrieb sowie von touristischen Einrichtungen für harztypische Angebote beantragt werden.
Zu den Kriterien des Labels gehört unter anderem, dass der jeweilige Betrieb in der Region liegt und bei verarbeiteten Produkten alle Hauptzutaten aus der Region stammen. Hinzu kommen, je nach Produktgruppe, die artgerechte Tierhaltung, komplette Verarbeitung in der Region, kurze Transportwege, Gentechnikfreiheit oder eine harztypische Rezeptur.
Der Harz umfasst laut Definition des Labels das Verbandsgebiet des Harzer Tourismusverbandes und somit die Landkreise Goslar und Osterode am Harz in Niedersachsen, die Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Nordhausen in Thüringen.
Eine sogenannte Expertenkommission entscheidet auf Grundlage der Angaben des Antragstellers über die Labelvergabe. Ihr gehören unter anderem die Agrarmarketinggesellschaften Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, das Netzwerk Zukunft Sachsen-Anhalt, der Tourismusverband Sachsen-Anhalt, das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, der Naturpark Südharz und einige zeichentragende Betriebe an. Die Expertenkommission prüft gemeinsam mit dem Harzer Tourismusverband die Eigenangaben der Antragsteller und kann bei Bedarf Vor-Ort Prüfungen vornehmen.
Bei positiver Entscheidung der Expertenkommission erhält der Antragssteller das Label für drei Jahre. Er schließt einen Markennutzungsvertrag mit dem Harzer Tourismusverband ab, der die Rechte und Pflichten in Verbindung mit der Nutzung der Marke regelt. Bei Verstößen gegen die Kriterien des Labels kann dieses entzogen werden.
Kontakt
Harzer Tourismusverband e. V.
Marktstraße 45
38640 Goslar
Tel. +49(0)5321 340418