Schätzungszeichen ℮
quantité estimée
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Auf allen EU-Fertigpackungen
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Anzahl der belabelten Produkte: | Auf allen EU-Fertigpackungen |
Es handelt sich bei dem Zeichen nicht um ein klassisches Label, sondern um eine Kennzeichnung. Sie dokumentiert lediglich, dass die tatsächliche Füllmenge der Fertigpackung nur gering von den Angaben auf der Packung abweicht.
Da es sich um eine gesetzlich geregelte und verpflichtende Kennzeichnung handelt, wird das Zeichen nicht bewertet.
Mehr Informationen
Labelgeber
Die EU-Fertigpackungsrichtlinie 76/211/EWG regelt die Verwendung des Zeichens. Damit ist der Labelinhaber die Europäische Union.
Die Fertigpackungsverordnung (FertigPackV oder FPackV), regelt in Deutschland das Abfüllen von Produkten in Fertigpackungen bis zehn Kilogramm Füllgewicht und setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um.
Labelziele
Ziel der Richtlinie und damit des Zeichens ist, Verbrauchern zu garantieren, dass die tatsächlichen Füllmengen in Fertigpackungen möglichst wenig von den Angaben auf der Verpackung abweichen und sie dadurch nicht benachteiligt werden.
Labelvergabe
Alle Produkte, die in Europa in den Handel kommen, müssen grundsätzlich auf den Inhalt überprüft werden. Produkte aus Füllanlagen, die der Richtlinie entsprechen, werden mit dem Schätzungszeichen ℮ gekennzeichnet. Dieses sagt aus, dass die tatsächlich in der Packung vorhandene Menge nur in engen Grenzen von der auf der Packung angegebenen Menge abweichend darf.
Bei Packungen zwischen 50 und 100 Gramm sind dies beispielsweise 4,5 Gramm, zwischen 500 Gramm und 1 Kilo Packungen nur 15 Gramm.
Die Hersteller prüfen ihre Produktion selber, und entscheiden, wie sie die Prüfung durchführen und dokumentieren. Die Prüfungen müssen allerdings den sogenannten anerkannten Regeln der statistischen Qualitätssicherung entsprechen und regelmäßig stattfinden. Die entsprechenden Geräte müssen geeignet sein, was bedeutet, dass sie zumeist geeicht sind.
Ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, prüfen die lokalen Eichbehörden. Sie nehmen einzelne Stichproben und kontrollieren, ob sich der Hersteller an die Regelungen hält. Bei Abweichungen werden die Kontrollen verschärft und bei schweren Verstößen kann die Produktion stillgelegt werden.
Kontakt
Zum Beispiel: Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Hugo-Eckener-Straße 14
50829 Köln
Tel. +49(0)221 597780
Fax +49(0)221 59778144