Region Bamberg - weil`s mich überzeugt!

Eigenmarke
Vergeben in: Bayern
Bamberg
Vergeben von: Regionalkampagne von Stadt und Landkreis Bamberg
Kategorie: Dienstleistung, Essen und Trinken
Produkte:
Gastronomie und Handwerk, Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild, Konfitüren, Eier, Milch und Milchprodukte, Speiseöle, Mehle und Getreidepräparate, Brot, Backwaren und Konditorwaren, Honig, Essig, land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Obst und Gemüse, Pflanzen und Blumen, Biere, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirup, alkoholische Getränke, Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Anzahl der belabelten Produkte: 15
Label-Info: Region Bamberg - weil`s mich überzeugt!
  • Eingeschränkt empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Neuere Erkenntnisse und Standards fließen nicht ausreichend in die Überarbeitung der Kriterien des Labels ein.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt durch eine vom Labelgeber weitgehend abhängige Stelle oder aber diese Stelle ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird nicht umfassend und häufig genug kontrolliert und/oder wenn die Labelvergabe befristet ist, dann werden Fristverlängerungen erteilt, ohne dass eine erneute Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfolgt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur besseren Vermarktung regionaler Lebensmittel und Dienstleistungen beiträgt. Die Kriterien für die Vergabe des Labels wurden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, werden allerdings aktuellen Entwicklungen nicht angepasst. Der Vergabeprozess ist transparent. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Die Kontrollen sind nicht umfassend, da sich bei der Labelvergabe auf eine Selbstverpflichtungserklärung des Labelnehmers verlassen wird. Der Labelgeber ist zudem für eventuelle Kontrollen selbst verantwortlich, was die Unabhängigkeit zwischen Labelgeber und Prüfer einschränkt. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Der Landkreis Bamberg vergibt das Label seit 2004 für Produkte und Dienstleistungen aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg sowie aus den angrenzenden Gebieten Steigerwald, Haßberge, Itz-Baunach-Hügelland, Mittelfränkisches Becken und Fränkische Schweiz.

Labelziele

Das Label hat zum Ziel, Produkte kenntlich zu machen, die in der Region Bamberg erzeugt und verarbeitet wurden und will so ein stärkeres Bewusstsein für regionale Wirtschaftskreisläufe zu schaffen.

Verbraucher sollen regional einkaufen können. Dadurch soll die Vielfalt an regionalem Essen und Trinken erhalten bleiben. Außerdem sollen mittelständisches Handwerk und Dienstleistungen gefördert und die Kulturlandschaft bewahrt werden.

Labelvergabe

Betriebe, die das Label tragen wollen, schicken einen ausgefüllten Lizenzvertrag an das Agenda 21-Büro des Landratsamtes Bamberg und erklären damit, dass sie die Vergabekriterien einhalten. Der Lizenzvertrag regelt den Einsatz und die Verwendung des Gütesiegels.

Die Kriterien des Labels gehen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus. So muss beispielsweise der Getreideanteil in gelabelten Backwaren sowie der Fleischanteil in gelabelten Wurstwaren zu mindestens 80 Prozent aus der Region stammen. Gastbetriebe müssen ständig mindestens zwei Hauptspeisen und zwei Getränke aus regionalen Zutaten anbieten.

Der Vertrag mit den Labelnehmern gilt für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Der Lizenzgeber oder eine von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle kann die Betriebe bei Bedarf prüfen. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so verhängt der Landkreis Bamberg Sanktionen, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

Landkreis Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Tel. 0951 85-521
Fax 0951 858-521

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