Recycling-Symbol mit Recycling-Code

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: Kein Rechteinhaber für das Bildzeichen
Kategorie: Kategorienübergreifend
Produkte:
Verpackungen aus Kunststoff, Pappe, Holz, Glas, Metallen
Anzahl der belabelten Produkte: Mehrere Millionen
Label-Info: Recycling-Symbol mit Recycling-Code
  • Keine Wertung

Bei dem Label handelt es sich um eine freiwillige Kennzeichnung, die nicht mit einer bestimmten Qualität des Produkts verbunden ist. Sie gibt lediglich an, aus welchen Materialien die Verpackung eines Produktes besteht. Aus diesem Grund wird keine Bewertung abgegeben.

Das Label erleichtert die Wiederverwertung insbesondere von Verpackungen, indem das jeweilige Material benannt und somit die Sortierung erleichtert wird.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das Label wird von Herstellern freiwillig selbst auf ihren Produkten angebracht.

Das Bildsymbol ist nicht offiziell geregelt, aber die Kurzbezeichnungen und Nummern der Stoffe, aus denen Verpackungen bestehen, sind in der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) von 1994 geregelt.

Die aktuelle deutsche Verpackungsverordnung setzt diese Richtlinie um. Die erste deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde bereits im Jahr 1991 beschlossen. Darin wurde unter anderem festgeschrieben, dass Hersteller eine Rücknahmepflicht für die Verpackungen ihrer Produkte haben.

Labelziele

Der Recycling-Code dient dazu, dass verschiedene Materialien wie unterschiedliche Kunststoffe, Pappe, Metalle oder Glas bei der Sortierung erkannt und entsprechend wiederverwertet werden können.

Labelvergabe

Bei dem Label handelt es sich um eine freiwillige Selbstkennzeichnung der Hersteller, die auf diese Weise zurückgenommene Materialien besser vorsortieren und wiederverwerten können.

Die deutsche Verpackungsverordnung regelt, dass Verpackungen zur Identifizierung des Materials mit bestimmten festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden können. Die Verwendung anderer Nummern und Abkürzungen zur Benennung der gleichen Materialien ist nicht erlaubt.

Der Code besteht zumeist aus dem Recyclingsymbol mit den drei Pfeilen, die den Verwertungskreislauf widerspiegeln sollen, und einer Nummer, die das Material kennzeichnet. Meistens wird darunter noch eine Kurzform angegeben, welche die sogenannte Werkstoffgruppe angibt, wie beispielsweise PVC für Polyvinylchlorid.

Die Nummern-Kennzeichnungen für Kunststoffe wurden 1988 erstmals von der Society of the Plastics Industry (SPI) veröffentlicht. Die Buchstabenkürzel für Kunststoffe sind festgelegt.

Kunststoffe sind:

  • PET oder PETE (Polyethylenterephtalat) Nummer 01
  • HDPE (Polyethylen hoher Dichte) Nummer 02
  • PVC (Polyvinylchlorid) Nummer 03
  • LDPE (Polyethylen niedriger Dichte) Nummer 04
  • PS  (Polystyrol) Nummer 06
  • Others (Andere) Nummer 07

Auch für andere Stoffe gibt es spezielle Abkürzungen und Nummern, zum Beispiel:

  • PAP (Pappe) Nummern 20 bis 22
  • FE (Stahl) Nummer 40
  • ALU (Aluminium) Nummer 41
  • FOR (Holz und Kork) Nummern 50 und 51
  • TEX (Baumwolle und Jute) Nummern 60 und 61
  • GL (Glas) Nummern 70 bis 72

Kontakt

Kein Rechteinhaber für das Bildzeichen
Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments regelt die Verwendung

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