RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege

Vergeben in: EU
Vergeben von: RAL Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V.
Kategorie: Dienstleistung
Produkte:
Holzernte, Holzrückung, Waldverjüngung, Forstlicher Wegebau, Landschaftspflege, Forstpflanzenanzucht, Anucht gebietsheimischer Gehölze, Holztransport
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 1.800 Zeichennehmer
RAL-Zeichen: GZ 244/1 bis 244/8
Label-Info: RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Qualität der Arbeiten in und der Bewirtschaftung von Wäldern sowie zur Pflege der Landschaft beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die vollständigen Gütebestimmungen sind nur nach Ausfüllen eines Formulars erhältlich, Verbraucher finden jedoch eine umfassende Übersicht der wichtigsten Kriterien auf der Webseite. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Anbietern und Dienstleistern zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V.
Verliehen wird das Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege von der
RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. Als Verein ist die Gütegemeinschaft Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.

Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.

Labelziele

Ziel des seit 1994 vergebenen Gütezeichens ist, in der Wald- und Landschaftspflege eine hohe Qualität der Arbeiten und der Bewirtschaftung kenntlich zu machen und diese Qualität zu sichern und zu steigern.

Zweck aller Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.

Labelvergabe

Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten.

Zu diesen gehört unter anderem der umweltschonende Einsatz von Maschinen und Arbeitsverfahren, Vorkehrungen für Ölaustritte sowie das umweltschonende Transportieren und Lagern, beispielsweise von Holz. Das Auftanken mit Kraft- und Schmierstoffen sowie Mineralölprodukten und Hydraulikflüssigkeiten muss ebenfalls umweltschonende erfolgen, teilweise sind biologisch abbaubare Kraft- und Schmierstoffe gefordert. Das Personal muss über die entsprechende Ausbildung und Kenntnisse ökologischer Belange sowie Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen. Der Arbeitsschutz spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.

Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.

Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.

Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.

Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.

Kontakt

RAL Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V.
Dorfstraße 41
34632 Jesberg-Hundshausen
Tel. +49(0)6695 911663
Fax +49(0)6695 911663

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