RAL Gütezeichen Dünger

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V.
Kategorie: Natur und Garten
Produkte:
Dünger mit Pflanzennährstoffen, beispielsweise Holzaschen und Ausgangsstoffe für die Herstellung von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
RAL-Zeichen: GZ 252
Label-Info: RAL Gütezeichen Dünger
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Qualität von Dünger aus Recyclingprozessen beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Verbraucher können die vollständigen Gütekriterien nicht kostenlos und öffentlich abrufen. Auf der Webseite der Gütegemeinschaft sind jedoch ausführliche Informationen zum Label dargestellt. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Herstellern zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V.
Verliehen wird das Gütezeichen Dünger von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) und der Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH), die als sogenannte Spartengütegemeinschaft Mitglied der BGK ist. Als Verein ist jede Gütegemeinschaft Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.

Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.

Labelziele

Ziel des seit 2011 vergebenen Gütezeichens ist, die Qualität von Dünger aus Recyclingprozessen (Mineraldünger aus Primärrohstoffen sind nicht inbegriffen) zu sichern und diese Produkte für Verbraucher kenntlich zu machen.

Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.

Labelvergabe

Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten. Voraussetzung der Gütesicherung ist die Mitgliedschaft des Antragstellers in der Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH), die als sogenannte Spartengütegemeinschaft Mitglied der BGK ist.

Zu den Gütekriterien gehört unter anderem, dass die eingesetzten Ausgangsstoffe und Hilfsstoffe zugelassen, zur Düngerherstellung geeignet und rückverfolgbar sind. Darüber hinaus muss die sogenannte äußere Qualität, also die Materialeigenschaften der Dünger hohen Ansprüchen genügen. Anforderungen gelten auch für die sogenannte innere Qualität, das heißt die Eigenschaften und Inhaltsstoffe des Düngers. Die Dünger müssen zudem hygienisch einwandfrei und im Hinblick auf potentielle Schadstoffe unbedenklich sein.

Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.

Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.

Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.

Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.

Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.

Kontakt

Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V.
Von-der-Wettern-Straße 25
51149 Köln-Gremberghoven
Tel. +49(0)2203 358370
Fax +49(0)2203 3583712

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