RAL Gütezeichen DLG Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | DLG e. V. (Deutsche Landwirtschaft-Gesellschaft e. V.) |
Kategorie: | Natur und Garten |
Produkte: |
Landwirtschaftliche Betriebsmittel in den Bereichen Kraftfutter, Mineralfutter (Mischfuttermittel), Euterpflegemittel, Landwirtschaftliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Stalldesinfektionsmittel und Silierhilfsmittel
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | GZ 161 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Qualität von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die ausführlichen Vergabekriterien sind nicht veröffentlicht. Es steht nur eine grobe Übersicht der getesteten Parameter online. Allerdings werden die Testergebnisse veröffentlicht. Verbraucher können sich auf diese Weise keinen umfassenden Überblick über die Kriterien und das Vergabeverfahren verschaffen. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Herstellern zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V. Verliehen wird das Gütezeichen DLG Landwirtschaftliche Betriebsmittel von der DLG (Deutsche Landwirtschaft-Gesellschaft e. V.) Als Verein ist die DLG Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.
Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.
Labelziele
Ziel des Gütezeichens ist, die Qualität von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu sichern und diese Produkte für Verbraucher kenntlich zu machen.
Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der DLG (Deutsche Landwirtschaft-Gesellschaft e. V.) und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten.
Zu diesen gehört unter anderem, dass das jeweilige Betriebsmittel eine überdurchschnittlich hohe Qualität aufweist. So liegt beispielsweise bei Mischfutter der Fokus auf dem Energiegehalt, dem Anteil an Rohprotein, Rohfett, Aminosäuren, Calcium, Phosphor, Kupfer und Zink sowie auf der Untersuchung auf unerwünschte Stoffe. Mischfutter mit DLG Gütezeichen muss zudem nach unabhängigen fachlichen Vorgaben, den sogenannten DLG Standards, hergestellt werden.
Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.
Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.
Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.
Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.
Kontakt
DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel
Max-Eyth-Weg 1
64823 Groß-Umstadt
Tel. +49(0)69 24788600
Fax +49(0)69 24788690